Anmeldung, Rücksetzen und Abmeldung für Unternehmen und Gemeinden

Der Einstieg in FinanzOnline erfordert eine einmalige Registrierung, die persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich erfolgt. Wurde das Passwort vergessen oder nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt, kann durch Rücksetzen ein neuer Start-Supervisor angefordert werden.

Anmeldung

Die Anmeldung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristischen Personen kann nur persönlich durch den gesetzlichen oder statutarischen Vertreter bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich durchgeführt werden. Die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten mit beglaubigter Spezialvollmacht ist zulässig.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Formular 'FON 1U'
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie folgende drei Zugangskennungen:

  • Teilnehmer-Identifikation (TID)
  • Benutzer-Identifikation (BENID)
  • Passwort

Die Zugangskennungen werden entweder persönlich bei der Dienststelle des Finanzamtes Österreich übergeben oder mit Rückscheinbrief (RSa) zugestellt.

Rücksetzen auf Start-Supervisor

Nach dem dritten Login-Versuch mit falschen Zugangskennungen wird die Benutzerin/der Benutzer gesperrt.

Eine Supervisorin/ein Supervisor kann die Sperre in der Funktion 'Benutzer Einzel' aufheben und bei Bedarf eine neue 'Start-Passwort' vergeben. Wird ein Supervisor gesperrt und wurde kein weiterer Supervisor angelegt, der die Sperre aufheben könnte, kann ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmen stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:

Online-Rücksetzen

Auf der Einstiegsseite von FinanzOnline kann unter 'Passwort vergessen/gesperrt' online ein Rücksetzen auf 'Start-Supervisor' durchgeführt werden.

Bei der Zustellung des Start-Passworts kann aus folgenden Optionen gewählt werden:

  • E-Mail (nur wenn eine E-Mail-Adresse in FinanzOnline gespeichert ist)
  • SMS (nur wenn eine Mobiltelefonnummer in FinanzOnline gespeichert ist)
  • Brief

Tipp: Kontrollieren bzw. ergänzen Sie nach dem nächsten Login in FinanzOnline Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer. Sie können so schneller Ihr Passwort zurücksetzen.

Schriftliches Rücksetzen

Mit dem Formular 'FON 1U' kann schriftlich (Übermittlung des Formulars per Post) ein Rücksetzen auf Start-Supervisor bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden mit Brief zugestellt.

Rücksetzen bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich

Mit dem Formular 'FON 1U' kann persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.

Personengesellschaften und juristische Personen

Personengesellschaften und juristischen Personen stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:

Rücksetzen bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich

Mit dem Formular 'FON 1U' kann der gesetzliche oder statutarische Vertreter persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragen. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.

Schriftliches Rücksetzen

Vorgangsweise für ein schriftliches Rücksetzen der Zugangskennungen:

  • Das Formular 'FON 1U' wird von der selben Person unterschrieben, die seinerzeit das Anmeldeformular unterschrieben hat.
  • Das Formular 'FON 1U' wird an jene Dienststelle des Finanzamtes Österreich geschickt, bei dem seinerzeit die Anmeldung erfolgt ist. Wurde die Anmeldung durch einen Wirtschaftstreuhänder vorgenommen, so ist es Sache der Unternehmerin/des Unternehmers, sich beim Wirtschaftstreuhänder zu erkundigen, bei welcher Dienststelle des Finanzamtes Österreich die Anmeldung vorgenommen wurde.
  • Die Dienststelle des Finanzamtes Österreich überprüft die Übereinstimmung der Unterschriften an Hand des abgelegten Originalantrages.

Die neuen Zugangskennungen werden mit RSa-Brief zugestellt.

Bei Unternehmerinnen/Unternehmern wird nach dem Einstieg in FinanzOnline mit den neuen Zugangskennungen automatisch die Seite 'Anlegen erster Supervisor' aufgerufen. Ein erster ("echter") Supervisor muss angelegt werden. Anschließend verliert die 'Benutzer-Identifikation' und 'Passwort' des 'Start-Supervisors' ihre Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden.

Abmeldung

Sie können sich unter Verwendung des entsprechenden Formulars 'FON 3' persönlich bei einer Dienststelle des Finanzamtes Österreich abmelden.