Lieferantenerklärung (innergemeinschaftlich)
Die Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der der Lieferant Angaben über die Eigenschaft von Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht.
Lieferantenerklärungen werden von den Ausführern als Nachweismittel verwendet, insbesondere als Belege zu Anträgen auf Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED und als Grundlage für die Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung oder Erklärungen auf der Rechnung-MED.
Für bis 30.4.2016 ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten nachfolgende Rechtsgrundlagen:
Für ab 1.5.2016 ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten nachfolgende Rechtsgrundlagen:
- Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (PDF, 42 KB)
- Anhang 22-15 (PDF, 417 KB)
- Anhang 22-16 (PDF, 591 KB)
- Anhang 22-17 (PDF, 887 KB)
- Anhang 22-18 (PDF, 1 MB)
Änderung bezüglich Langzeit-Lieferantenerklärung gültig ab 14.6.2017