Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024
Am 20. November 2024 wurde der Antrag derAbgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr.in Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024), als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.
Hauptgesichtspunkte
Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 verfolgt eine Anpassung des Strafprozessrechts, insbesondere durch die Schaffung des neuen rechtlichen Rahmens für die Beschlagnahme und Aufbereitung von Daten und Datenträgern (einer entsprechenden VfGH-Judikatur folgend). Weiters sollen vor allem die Rechte der Beschuldigten gestärkt, Verfahren beschleunigt und der Opferschutz verbessert werden. Im Finanzstrafgesetz (FinStrG) waren daher ebenfalls Änderungen einzupflegen, um mit den Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) im Einklang zu sein.
Parlamentarisches Verfahren
Einbringung Nationalrat: 20. November 2024
Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 9. Dezember 2024 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 12. Dezember 2024 in dritter Lesung angenommen
Einlagen Bundesrat: 12. Dezember 2024
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 17. Dezember 2024 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 19. Dezember 2024, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Weiterführende Informationen
BGBl. I Nr. 157/2024
Parlament