Budget 2025/2026 und Bundesfinanzrahmen bis 2029

Die Bundesregierung leitet mit den Budgets 2025/2026 und dem Bundesfinanzrahmen bis 2029 die Sanierung der Staatsfinanzen ein und schafft in einem schwierigen Umfeld die budgetäre Trendwende.

Auf gesamtstaatlicher Ebene werden 6,4 Mrd. € 2025 und 8,7 Mrd. € 2026 konsolidiert. Damit wird das Maastricht-Defizit 2025 auf 4,5% und 2026 auf 4,2% des BIP gesenkt. Ohne Sanierung wäre das Defizit 2025 auf 5,8% des BIP und 2026 auf 5,9% des BIP gestiegen.

Im Jahr 2028 wird das Maastricht-Defizit mit 2,98% des BIP wieder knapp unter 3,0% des BIP rückgeführt. Die Schuldenquote wird mittelfristig stabilisiert.

Die Sanierung der Staatsfinanzen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung zu der alle einen gerechten Teil beitragen. Die Bundesregierung legt bei der Sanierung der Staatsfinanzen vor allem Wert auf wachstums- und beschäftigungsschonende, sozial verträgliche und ausgewogene Maßnahmen. In diesem Sinne wird ein Mix aus Einsparungen, steuerlichen Maßnahmen, langfristigen Reformen und Effizienzsteigerungen umgesetzt.

Angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Lage setzt die Bundesregierung auch gezielt standortpolitische Akzente, investiert in den Arbeitsmarkt sowie in die Zukunft und Bildung junger Menschen in Österreich.

Budgetstrategie

Die Vorlage der Budgets 2025 und 2026 schafft Klarheit über die Ausgestaltung der Budgetsanierung. Mit der Budgetsanierung gewinnt Österreich budgetpolitischen Spielraum für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Wirtschaftsstandort, Klimaschutz, Forschung und sozialer Sicherheit zurück, der immer mehr durch Ausgaben für Zinsen eingeschränkt wird. So sichert die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und das Ansehen Österreichs auf den Kapitalmärkten.

Die Rückkehr zur fiskalpolitischen Stabilität erfolgt mit Bedacht und unter steter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung und der Lage am Arbeitsmarkt. Die Kaufkraft der privaten Haushalte, die soziale Lage und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wurden bei der Konzeption des Sanierungspakets beachtet. So wird in einem volatilen und unsicheren wirtschafts- und geopolitischen Umfeld wieder Vertrauen aufgebaut.

Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission im Juli 2025 die Eröffnung eines Verfahrens wegen übermäßigen Defizits empfehlen wird, weil in zwei Jahren in Folge die 3%-Defizit-Grenze überschritten wird. Die Ausgestaltung der Budgetpolitik bleibt aber weiterhin vollständig in den Händen der österreichischen Bundesregierung. Entsprechend der aktuellen Budgetplanung wird das Defizit 2028 wieder knapp unter 3% des BIP liegen.

Budgetsanierung und Offensivmaßnahmen

Die Netto-Konsolidierung beträgt 2025 6,4 Mrd. € und 2026 8,7 Mrd. €. Da die im Rahmen des Regierungsprogramms verhandelten und im Rahmen des Budgets 2025/2026 geplanten Offensivmaßnahmen gegenfinanziert sind, beläuft sich das Gesamt-Konsolidierungsvolumen 2025 auf 7,0 Mrd. € und 2026 auf 10,3 Mrd. €.

Die einnahmenseitigen Maßnahmen als Summe der steuerlichen Maßnahmen, der Beiträge staatsnaher Unternehmen und der zusätzlichen Beiträge in der Sozialversicherung belaufen sich auf 2,0 Mrd. € 2025 und 3,6 Mrd. € 2026 und erbringen somit einen Sanierungsbeitrag von knapp 30% 2025 und 35% 2026 (siehe Tabelle 6 auf S.19).

Die ausgabenseitigen Maßnahmen als Summe der Verwaltungseinsparungen, der gezielten Einsparungen bei Förderungen sowie der strukturellen Reformen belaufen sich auf 5,0 Mrd. € 2025 und 6,7 Mrd. € 2026 und erbringen somit einen Sanierungsbeitrag von rund 70% 2025 und 65% 2026.

Konsolidierung

Um dieses Konsolidierungsvolumen zu schaffen, werden in diesen beiden Jahren vor allem schnell umsetzbare Maßnahmen ergriffen. In der mittleren Frist entfalten dann strukturelle Reformen ihre Wirkung:

  • Steuerliche Maßnahmen, die dem Aspekt der ausgewogenen und fairen Verteilung des Konsolidierungsbeitrags folgen, erbringen Mehreinnahmen iHv. 1,0 Mrd. € 2025 und 2,2 Mrd. € 2026.
  • Durch Einsparungen der Ressorts wird ein Konsolidierungsvolumen von 1,1 Mrd. € im Jahr 2025 und 1,3 Mrd. € im Jahr 2026 erbracht.
  • Die Abschaffung des Klimabonus spart pro Jahr knapp 2,0 Mrd. € ein.
  • Kürzungen bei Förderungen, die in der vergangenen Legislaturperiode stark gestiegen sind, bewirken Einsparungen von jeweils 1,3 Mrd. € 2025 und 2026.
  • Strukturelle Reformen am Arbeitsmarkt und im Pensionsbereich sowie Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bewirken 2025 einen Sanierungseffekt von 0,2 Mrd. € und 2026 von 1,4 Mrd. €. Die Wirkung dieser Reformen nimmt kontinuierlich zu und führt 2029 zu Konsolidierungen iHv. 2,7 Mrd. €, wobei 1,9 Mrd. € auf den Pensionsbereich entfallen.
  • Auch staatsnahe Betriebe tragen zur gesamtstaatlichen Konsolidierung mit 0,6 Mrd. € 2025 und 0,7 Mrd. € 2026 bei.
  • Verschiedene weitere Maßnahmen resultieren in Einsparungen iHv. 0,1 Mrd. € 2025 und 0,3 Mrd. € 2026.
  • Einsparungen des Landes-, Gemeinde- und SV-Sektors belaufen sich 2025 auf 0,7 Mrd. € und 2026 auf 1,1 Mrd. €. Darunter fallen eigenständige Konsolidierungsanstrengungen sowie positive Effekte der Maßnahmen der Bundesregierung auf die anderen Sektoren.

Die Bundesregierung investiert 2025 0,6 Mrd. € und 2026 1,6 Mrd. €, um die Konjunktur und den Standort zu stärken sowie den akuten Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft & Arbeit, Gesundheit & Soziales, nachhaltige Lebensgrundlagen sowie Bildung und auch der Integration konsequent zu begegnen:

  • Um die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt angesichts der anhaltenden konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen gezielt zu unterstützen, werden Offensivmaßnahmen im Bereich Arbeit & Wirtschaft iHv. 0,5 Mrd. € 2025 und 1,0 Mrd. € 2026 gesetzt. Darunter fallen ua. eine Erhöhung des Arbeitsmarkt-Förderbudgets des AMS, ein „Arbeiten im Alter“-Modell, die Weiterbildungszeit, die Aktion 55Plus, ein Standortpaket sowie steuerliche Erleichterungen.
  • Im Bereich Gesundheit & Soziales sind in Summe 2025 und 2026 Offensivmaßnahmen mit einem Volumen von 0,3 Mrd. € vorgesehen. Die Mittel fließen ua. in einen Innovationsfonds zur Stärkung der ambulanten Versorgung, einen Unterhaltsgarantie-Fonds zur Vermeidung von Frauen- und Kinderarmut, den Ausbau der Therapieangebote zur Stärkung der psychosozialen Versorgung insbesondere junger Menschen, die Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel, das Einfrieren der Rezeptgebühr sowie die Einführung einer Arzneimittelobergrenze, um hohe Medikamentenkosten bei geringen Einkommen effektiv abzufedern.
  • Für Offensivmaßnahmen im Bereich Bildung & Integration stellt die Bundesregierung 0,1 Mrd. € 2025 und 0,4 Mrd. € 2026 bereit. Die Mittel stehen im Jahr 2025 ua. für den Ausbau der Deutschförderung im Rahmen einer Deutschoffensive, den Gewaltschutz an Schulen und einen Chancenbonus für Schulen mit größeren sozialen Herausforderungen zur Verfügung. Ab 2026 führt die Bundesregierung ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr ein, setzt das Projekt „gesunde kostenlose Jause“ im Kindergarten um und bietet jungen Menschen mit dem „Meine-Zeitung-Abo“ einen kostenlosen Zugang zu unabhängigem Journalismus.