IPPC-Bestimmungen im Mineralrohstoffgesetz
Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 regelt die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Behandelt werden Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Maßnahmen zur Abfallvermeidung, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen.
Für den österreichischen Bergbau wurde diese Richtlinie im Mineralrohstoffgesetz (MinroG) umgesetzt.
In diesem Zusammenhang wird oft der Begriff „IPPC- Anlage“ verwendet. Dieser Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet „Integrated Pollution Prevention and Control“ bzw. auf Deutsch „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“. Die Arten der von dieser Richtlinie erfassten Anlagen ergeben sich aus Anlage 3 zur Gewerbeordnung 1994 bzw. § 120 a MinroG.