Finanzielle Auswirkungen von Vorhaben auf öffentliche Haushalte

Am 1. Jänner 2013 trat die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform in Kraft. Ein wesentliches Element ist die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA), die in den §§ 17 und 18 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013) geregelt ist.
Eine WFA stellt die Ziele, Maßnahmen und Auswirkungen von Gesetzen, Verordnungen, über- oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, von sonstigen rechtsetzenden Maßnahmen und großen Vorhaben dar. Sie ist so früh wie möglich zu beginnen und begleitet etwa ein Gesetzesvorhaben von der Konzeption bis zur Beschlussfassung im Parlament.
Mit der WFA werden nicht nur im Budget, sondern im gesamten Steuerungskreislauf die angestrebten Wirkungen und erwarteten Auswirkungen dargelegt. Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen eines Vorhabens (wie z.B. Gesetz, Verordnung oder großes Vorhaben) auf die öffentlichen Haushalte ist dabei das Herzstück.