Brunner: 1 Euro aus dem Investitionsprogramm für Gemeinden führt zu 4 Euro an Investition Gemeinden haben noch bis Ende 2024 Zeit, Mittel aus dem KIG 2023 abzuholen – Im Budgetvollzug bis Oktober stehen Einzahlungen von 78,6 Mrd. Euro Auszahlungen von 87,6 Mrd. Euro gegenüber

Das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023) gibt den österreichischen Gemeinden Spielraum für notwendige Investitionen in den Klimaschutz und in die Infrastruktur. Dieses Investitionsprogramm ist seit Anfang des Jahres in Kraft und läuft sehr zufriedenstellend, so eine aktuelle Auswertung des Finanzministeriums, die ans Parlament übermittelt wurde. 

„Die Auswirkungen der Krisen waren für alle Gebietskörperschaften spürbar“, so Finanzminister Magnus Brunner. „Besonders unsere Gemeinden und Bundesländer hätten ohne Unterstützung des Bundes enorme finanzielle Einbußen erlitten. Der Bund hat einerseits Investitionsprogramme für die Gemeinden aufgelegt und andererseits viel Geld für die COVID-19 Krisenbewältigung, die Krankenanstalten und zuletzt für Wohn- und Heizkostenzuschüsse zur Verfügung gestellt. Diese Hilfen haben den Menschen vor Ort in den Bundesländern, Städten und Gemeinden geholfen.“

Anders als beim KIG 2020 gibt es beim KIG 2023 zwei separate Zweckzuschüsse für einerseits Energiesparmaßnahmen und andererseits für Infrastrukturprojekte analog zum KIG 2020. Mit Stand Ende Oktober waren bereits knapp 170 Mio. Euro an 870 Gemeinden ausbezahlt. Somit hat beinahe jede zweite Gemeinde KIG 2023 Mittel abgeholt. Die Gemeinden haben noch bis Ende 2024 Zeit, die für sie reservierten Mittel abzuholen. 

Die 170 Mio. Euro, die bis Ende Oktober 2023 als Zweckzuschuss ausbezahlt wurden, unterstützten Investitionen in der Höhe von rund 815 Mio. Euro. „Somit führt 1 Euro aus den KIG-Mitteln zu mehr als 4 Euro an Investition in den Gemeinden“, betont der Finanzminister. 

Bis Ende Oktober wurden 40% der Mittel für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen ausbezahlt. Gefolgt von knapp 30% für Photovoltaikanlagen und Speicher, danach folgen Mittel für aktive Mobilitätsmaßnahmen (wie z.B. Rad- und Fußwege) mit über 9% des bereits ausbezahlten Zweckzuschusses. 

Der Blick auf den Budgetvollzug bis Oktober 2023 zeigt weiterhin hohe Zinsbelastungen. Konkret betragen die bereinigten Auszahlungen von Jänner bis Oktober 2023 87,6 Mrd. Euro und waren damit um 0,9 Mrd. Euro höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Neben den gestiegenen Refinanzierungskosten infolge des gestiegenen Zinsniveaus (+1,9 Mrd. Euro) zeigen sich höhere Auszahlungen im Bereich der Pensionen im Wesentlichen aufgrund der Pensionsanpassung 2023 (+1,6 Mrd. Euro) und Mehrauszahlungen in der UG 40 Wirtschaft (+0,9 Mrd. Euro) vor allem für die Investitionsprämie bzw. Energiekostenförderungen. 

Die bereinigten Einzahlungen von Jänner bis Oktober 2023 sind mit 78,6 Mrd. Euro um 7,0 Mrd. Euro höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich bis Ende Oktober 2023 auf -8,9 Mrd. Euro und ist damit um 6,1 Mrd. Euro positiver als im Vergleichszeitraum 2022. 

Finanzminister Magnus Brunner: „Auch mit dem neuen Finanzausgleich stellen wir den Gemeinden und Ländern die notwendigen Mittel zum Ausbau und der Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung, Gesundheit und Pflege, Klimaschutz und Wohnbau zur Verfügung. Und alleine mit den beiden Kommunalinvestitionsprogrammen 2020 und 2023 stellen wir unseren Städten und Gemeinden zwei Mrd. Euro zur Verfügung. Damit nimmt die Bundesregierung ihre Verantwortung gegenüber den Gebietskörperschaften und den Menschen vor Ort in den Gemeinden wahr.“