Wirtschafts- und Haushaltspolitische Steuerung

Die wirtschafts- und haushaltspolitische Steuerung der Europäischen Union (EU) bzw. des Euro-Währungsgebiets basiert auf den primärrechtlichen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf den Artikeln 121, 126 und 136.

Das an den AEUV angefügte Protokoll 12 definiert von den Mitgliedstaaten einzuhaltende Schwellenwerte für das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit und die öffentliche Schuldenquote, die minus 3 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) bzw. 60 % des BIP nicht überschreiten sollen. Der Ablauf der haushaltspolitischen Überwachung auf EU-Ebene wird vor allem durch die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) geregelt.
Diese wurden im Rahmen der Sixpack-Reform auf Basis eines Dreisäulenkonzepts verbessert: i) einer besseren ex-ante Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken, ii) einer besseren korrektiven Komponente mit verstärkter Berücksichtigung der Bruttoschulden und einem neuen, abgestuften Sanktionssystem und iii) der Ergänzung des SWP durch Mindestanforderungen an die nationalen Haushaltsrahmen.

Makroökonomische Ungleichgewichte waren, insbesondere in der Eurozone, wesentliche Ursache für das Entstehen der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Sixpack-Reform ein neuer Rahmen für die Überwachung und Korrektur von makroökonomischen Ungleichgewichten geschaffen. Angelehnt an die Logik des SWP besteht auch die makroökonomische Überwachung aus einer präventiven und aus einer korrektiven Komponente. Zusammen mit der neuen haushaltspolitischen Überwachung trat das Sixpack am 13. Dezember 2011 in Kraft.

Als Ergänzung zum Sixpack hat die Europäische Kommission Ende des Jahres 2011 zwei weitere Legislativvorschläge zur Stärkung der haushaltspolitischen Überwachung vorgelegt, das sogenannte Twopack. Der Fokus der beiden Rechtstexte liegt einerseits auf der Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung, andererseits auf einer verstärkten Überwachung von Mitgliedstaaten der Eurozone mit finanziellen Problemen. Das Twopack trat mit 30. Mai 2013 in Kraft.

Zusätzlich mit 1. Jänner 2013 wurde der Europäische Fiskalpakt verabschiedet. Dieser von 26 Mitgliedstaaten, mit Ausnahme Großbritanniens und Tschechiens, unterzeichnete bilaterale Vertrag stellt zwar keine neuen haushaltspolitischen Regeln auf, vertieft jedoch das bestehende Regelwerk.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020