Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2025 und 2026

Gemäß Artikel 4 Abs 2 der Verordnung (EU) 473/2013 sind bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres Übersichten über die Haushaltsplanung zu erstellen. Diese müssen den Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr für den Zentralstaat und die wichtigsten Parameter der Haushaltsplanentwürfe für alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat und die Umsetzung des Fiskalstrukturplanes enthalten. Der Prozess ist ein zentrales Instrument der fiskalpolitischen Koordinierung im Euro-Währungsgebiet.

Da Österreich am 29. September 2024 einen neuen Nationalrat gewählt hat, wurde im Oktober 2024 kein Entwurf der Übersicht der Haushaltsplanung 2025 erstellt. Diese wird nun gemeinsam mit der Planung für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Übersicht über die Haushaltsplanung ist zu veröffentlichen und an die Europäische Kommission und die Eurogruppe zu übermitteln.

Die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2025 und 2026 folgt inhaltlich und formal den Vorgaben des „Two Pack Code of Conduct“ sowie den Anpassungen im Zusammenhang mit dem reformierten EU-Fiskalregelwerk. Der Haushaltsplanentwurf basiert auf den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 2010) der Statistik Austria (STAT) sowie eigenen Berechnungen und Schätzungen des BMF und verwendet die Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom Frühjahr 2025.

Die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2025 und 2026 (PDF, 1 MB) wurde am 13. Mai 2025 im Ministerrat beschlossen.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2025