Jährlicher Fortschrittsbericht 2025
Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2024/1263 sind bis zum 30. April eines jeden Jahres Fortschrittsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese enthalten Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung des Fiskalstrukturplanes, insbesondere des Nettoausgabenpfads und der Reformen, die einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen.
Der Fortschrittsbericht 2025 ist der erste österreichische Fortschrittsbericht, welcher die Jahre 2023 bis 2025 abdeckt. Da in Österreich am 3. März 2025 eine neue Bundesregierung angelobt wurde, hat die Europäische Kommission Österreich eine Fristverlängerung für die Vorlage des ersten Fortschrittsberichts zusammen mit dem österreichischen Fiskalstrukturplan für die Jahre 2025 - 2029 und der Übersicht über die Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026, bis zum 13. Mai 2025 gewährt.
Da der österreichische Fiskalstrukturplan zeitgleich mit dem ersten Fortschrittsbericht am vorgelegt wird, werden im diesjährigen Bericht lediglich die budgetären und makroökonomischen Ergebnisse 2023 und 2024, die aktuelle gesamtwirtschaftliche Prognose und Budgetplanung 2025 sowie die Umsetzung der Reformen und Investitionen im Rahmen des Europäischen Semesters dargestellt.
Der Fortschrittsbericht 2025 (PDF, 852 KB) wurde am 13. Mai 2025 im Ministerrat beschlossen.
Anhänge zum Fortschrittsbericht
FENIX Datenbank: Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans (Excel, 33 KB)
CeSaR Datenbank: Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen aus 2024 (PDF, 199 KB)
Gemeinsamer Beitrag der österreichischen Sozialpartner zum Fortschrittsbericht 2025 (PDF, 82 KB)