Österreichischer Fiskalstrukturplan für die Jahr 2025-2029

Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/1263 ist von allen EU-Mitgliedstaaten ein nationaler mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan (= Fiskalstrukturplan) für vier oder fünf Jahre vorzulegen (die Planperiode richtet sich nach Dauer der Legislaturperiode).

Mitgliedstaaten, die mit ihrem öffentlichen Budgetdefizit 3 % des BIP oder mit ihrem öffentlichen Schuldenstand 60 % des BIP überschreiten, erhalten von der Europäischen Kommission einen Referenzpfad für das Nettoausgabenwachstum für die nächsten vier (oder sieben) Jahre, welcher die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen soll. Der Referenzpfad dient als Orientierung für die Vorlage des nationalen Nettoausgabenpfads, welcher im Fiskalstrukturplan dargestellt wird.

Zusätzliche budgetäre Spielräume stehen jenen EU-Ländern zur Verfügung, die sich zu einem umfassenden Reform- und Investitionspaket verpflichten, das bestimmte Kriterien (u.a. Wachstumswirksamkeit; Verbesserung der Schuldentragfähigkeit & Konstanz der öffentlichen Investitionsquote) erfüllt. In diesem Fall kann der regulär gewährte vierjährige budgetäre Anpassungszeitraum auf bis zu maximal sieben Jahre verlängert werden.

Der österreichische Fiskalstrukturplan für die Jahre 2025-2029 beinhaltet einen 7-jährigen Nettoausgabenpfad als zentrale haushaltspolitische Verpflichtung. Zur Unterstützung des verlängerten Anpassungszeitraumes bekennt sich Österreich zu einem umfassenden Reform- und Investitionspaket gemäß Artikel 13 lit c der Verordnung (EU) 2024/1263. Darüber hinaus beinhaltet der Fiskalstrukturplan weitere Maßnahmen, welche länderspezifische Empfehlungen und die gemeinsamen Prioritäten der Europäischen Union adressieren.

Da in Österreich am 29. September 2024 ein neuer Nationalrat gewählt wurde, hat die Europäische Kommission Österreich eine Fristverlängerung für die Vorlage des ersten Fiskalstrukturplans gewährt. Nach der Angelobung der neuen Bundesregierung am 3. März 2025 wird der österreichische Fiskalstrukturplan für die Jahre 2025-2029 (PDF, 1 MB) hiermit vorgelegt. Der Plan wurde am 13. Mai 2025 im Ministerrat beschlossen.

Hinweis: Der Fiskalstrukturplan wurde gemäß der gemeinsamen Methodologie der Union erstellt. Auf budget.gv.at kann ein interaktiver Bericht der nationalen Planung aufgerufen werden.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2025