Finanzpolizei deckt massiven Betrugsfall im Pflegebereich auf Heute erster Prozesstag - sozialversicherungsrechtlicher Schaden in sechsstelliger Höhe
Dank jahrelanger, akribischer Ermittlungen deckte die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung des Finanzministeriums einen Betrug im großen Stil auf, sodass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage erheben konnte. Heute beginnt die Hauptverhandlung am Landesgericht Graz. Zwei österreichische Staatsbürger im Alter von 43 und 45 Jahren hatten über eine von ihnen gegründete Firma systematisch illegal erwerbstätige Betreuungskräfte an Pflegebedürftige vermittelt. Rekrutiert hatten sie diese vorwiegend an öffentlichen Plätzen in Süd- Osteuropa. Darüber hinaus brachten sie für die pflegebedürftigen Personen Anträge auf Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice ein und fälschten dafür sogar notwendige Unterschriften. Die Delikte lauten schwerer Betrug sowie organisierte Schwarzarbeit.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die engagierte Arbeit der Finanzpolizei sichert nicht nur den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich und folglich aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern in diesem Fall auch speziell den Schutz pflegebedürftiger Personen. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, schließlich verzerrt sie den Wettbewerb und untergräbt die Bemühungen ehrlicher Unternehmer. Die Täter müssen daher immer mit Anzeigen und dementsprechenden Strafen rechnen. Ich gratuliere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzpolizei zu diesem großen Erfolg im Kampf gegen Abgabenbetrug.“
Finanzpolizei ermittelte seit 2019 – Telefonüberwachung, Observationen und Hausdurchsuchungen
Aufgrund einer Anzeige einer Pflegehelferin, die an mehreren Pflegestellen mit Wohnsitz gemeldet war, aber dort nie tätig war, nahm die Finanzpolizei im März 2019 erstmalig Ermittlungen wegen des Verdachts der organisierten Schwarzarbeit auf.
Im Rahmen einer Telefonüberwachung durch die Finanzpolizei sowie Observationen der Verdächtigen durch die Observationseinheit des Zolls wurden über einen Zeitraum von mehreren Monaten mehr als 6.000 Telefongespräche der Beschuldigten überwacht und wichtige Erkenntnisse für die Ermittlungen gewonnen - zumal es zwischen den Pflegebedürftigen und den Tätern überwiegend mündliche statt schriftliche Verträge gab.
Daraufhin folgten Hausdurchsuchungen an sieben Büro- und Wohnräumlichkeiten und steuerliche Nachschauen an sechs weiteren Orten. In der Folge wurden auch 28 Konten der betroffenen Personen und Unternehmen geöffnet und rund 30.000 Zahlungsvorgänge ausgewertet, sowie rund 220.000 Euro bar sichergestellt. Neben tausenden Seiten physischer Unterlagen wurden auch 1.1 Terrabyte elektronischer Daten analysiert und ausgewertet.
In den Berichten der Finanzpolizei an die WKStA konnten letztlich 243 illegale Pflegekräfte, die ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung vermittelt wurden, und ein umfassender Betrug mit staatlichen Fördermitteln nachgewiesen werden. Neben dem entstandenen Schaden durch die unberechtigte Bezuschussung der illegalen Pflegerinnen, entstand auch ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden in sechsstelliger Höhe.
Darüber hinaus beschlossen die beiden Angeklagten, einen Teil der Agentureinnahmen nicht zu versteuern. Daher wird auch ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet.