Explosive Einkäufe: Zoll warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern Mobile Zollkontrollen zum Schutz der Bürger; bei Verstößen drohen hohe Strafen

Feuerwerk zu Silvester ist eine Tradition in Österreich. Damit das neue Jahr sicher eingeläutet werden kann, sollten dafür nur legale, bei autorisierten Händlern erworbene Feuerwerkskörper verwendet werden.

Durch illegale Pyrotechnik ereignen sich jedes Jahr wieder schwere Unfälle mit gravierenden Verletzungen, die in manchen Fällen sogar zum Tod der Betroffenen führen. Viele sind sich der Gefahr nicht bewusst, wenn sie Pyrotechnik im Ausland erwerben. Der österreichische Zoll stellt jährlich etliche illegale Feuerwerkskörper sicher ­– im Jahr 2022 waren es insgesamt 7.053 Stück.

Von den sichergestellten Feuerwerkskörpern gehörten unter anderem 1.499 Stück der Kategorie F4 an, die eine große Gefahr bezeichnet, die von den Feuerwerkskörpern ausgeht und die nur von Personen mit entsprechender Fachkunde verwendet werden dürfen. Weitere 4.383 Stück entfielen auf die Kategorie F3, also Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Auch Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen nur von Personen mit entsprechender Sachkunde verwendet werden. 8 der beschlagnahmten Feuerwerkskörper wiesen keinerlei Kennzeichnung auf.

„Illegale Böller und Raketen mögen auf ersten Blick verlockend wirken. Sie sind das große Risiko aber nicht wert. Schützen Sie sich und andere Menschen vor Verletzungen durch illegale, gefährliche Pyrotechnik, indem Sie darauf verzichten. So steht einem guten Start ins neue Jahr nichts mehr im Wege“, so Finanzminister Brunner.

Mobile Schwerpunkteinsätze der Zöllnerinnen und Zöllner

„Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 bestehen spezifische Anordnungen für die Einfuhr und den Besitz von Feuerwerkskörpern. Sie müssen bestimmte Kennzeichnungen tragen und benötigen je nach Kategorie und damit Gefährlichkeit eine behördliche Genehmigung. Nicht jede Person ist berechtigt, sämtliche Kategorien von Feuerwerkskörpern zu nutzen oder zu kaufen. Diese Beschränkungen gelten nicht nur bei Einfuhr aus Drittländern, sondern unter anderem auch bei Verbringungen nach Österreich aufgrund von Einkäufen in anderen Mitgliedsstaaten, die unsere Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen von mobilen Schwerpunkteinsätzen kontrollieren“, so die Vorständin des Zollamts Österreich Heike Fetka-Blüthner.

Die illegalen Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und es erfolgt auch eine Anzeige bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Bei Verstoß gegen das Pyrotechnikgesetz drohen je nach Delikt eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.