Brutto-Netto-Entlastungsrechner erweitert: Neue Funktion einer Nettoprognose Persönliche finanzielle Entlastungen ab sofort auch bei Eingabe des Nettogehalts sichtbar

Um Inflation und steigenden Preisen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie sich ihr Leben auch weiterhin leisten können. Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre persönliche Entlastung berechnen. Nun wurde der Online-Rechner unter www.bmf.gv.at/entlastungsrechner nochmals erweitert: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen finanziellen Entlastungen mit Eingabe des Nettogehalts berechnen. Bislang war eine Prognose nur durch die Eingabe des Brutto-Gehalts möglich.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die durch den russischen Angriffskrieg herbeigeführten hohen Energiekosten belasten die Menschen in unserem Land. Als Bundesregierung haben wir bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase. Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler berechnen, wie viel mehr netto ihnen durch die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bleibt. Besonders positiv am Gehaltszettel wirken sich natürlich die Abschaffung der Kalten Progression und die Steuersenkungen aus."

Zahlreiche Entlastungsmaßnahmen – so bleibt dauerhaft mehr Netto vom Brutto

Die Regierung hat im Vorjahr deutlich mehr für die Krisenbekämpfung ausgegeben und an die Menschen zurückgegeben, als der Staat eingenommen hat. Konkret wurden im Vorjahr 5,7 Mrd. Euro für Entlastungs- und Teuerungsmaßnahmen ausbezahlt, 3,8 Mrd. Euro mussten für die Beschaffung der strategischen Gas-Reserve aufgewendet werden und 2,8 Mrd. Euro betragen die höheren Refinanzierungskosten.

Etliche der steuerlichen Maßnahmen wirken sich positiv auf den Nettolohn aus: So profitieren alle Lohn- und Einkommensteuerzahler von der Abschaffung der Kalten Progression und höheren Absetzbeträgen. Zudem sinken die Steuersätze 2023 für die zweite und dritte Tarifstufe aufgrund der ökosozialen Steuerreform und Familien erhalten seit 2022 einen höheren Familienbonus bzw. Kindermehrbetrag.

Deutlich mehr Netto für kleine und mittlere Einkommen

Vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren besonders. So wurden die Einkommensgrenzen für die untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate hinaus angehoben. Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig – seit heuer liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Für das gesamte Kalenderjahr 2023 kommt zudem für die dritte Tarifstufe ein Mischsteuersatz von 41 % zu Anwendung. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz für die dritte Tarifstufe dann 40 %. Der Steuersatz für die zweite Tarifstufe wird ab 2023 auf 30 % gesenkt, diese wurde im Vorjahr noch mit dem Mischsatz in Höhe von 32,5 % berechnet und betrug 2021 noch 35%.

Finanzminister Magnus Brunner: "Die Bundesregierung stellt das an Hilfen zur Verfügung, was notwendig ist. Das haben wir in den vergangenen Monaten mehrfach bewiesen – und wir tun das weiterhin. Denn jetzt hat es oberste Priorität, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher zu erhalten. Der Budgetdienst des Parlaments bestätigt: Wir haben durch unsere Hilfen kleine Einkommen um bis zu 10 Prozent erhöht. Mit zahlreichen Entlastungsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass den Menschen dauerhaft mehr Netto vom Brutto bleibt und der Entlastungsrechner zeigt jedem sein persönliches Plus beim Nettoeinkommen.“