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Umsatzsteuer
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass Leistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer gegenüber ihren Kundinnen/Kunden erbringen, der Umsatzsteuer unterliegen. Der Leistungsbegriff des Umsatzsteuergesetzes erfasst sowohl Warenlieferungen als auch Dienstleistungen.
Die Umsatzsteuer als solche kommt nur bei der Letztverbraucherin bzw. dem Letztverbraucher, also der Konsumentin oder dem Konsumenten, zum Tragen. Das liefernde oder leistende Unternehmen übt lediglich die Funktion eines Treuhänders aus: Es kassiert von den Kundinnen und den Kunden die Umsatzsteuer (USt) und muss diese, da nur Unternehmer die Umsatzsteuer schulden, in der Folge an das Finanzamt abführen. Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer verfügt natürlich auch über "Vorlieferantinnen/Vorlieferanten", die ihr/ihm Umsatzsteuer für ihre Leistungen verrechnen. Die aus diese Leistungsabrechnung resultierende Umsatzsteuer kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 12 UStG) vom unternehmerisch tätigen Leistungsempfänger wiederum als Vorsteuer geltend gemacht werden.
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Quicklinks
Mit Hilfe der Quicklinks auf dieser Seite können Sie aktuelle oder häufig angefragte Informationen aus dem Bereich Umsatzsteuer direkt aufrufen. mehr zu "Quicklinks"
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Fachinformationen
Hier finden Sie Verordnungen, Erlässe, Protokolle und Informationen betreffend die Umsatzsteuer. mehr zu "Fachinformationen"
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Steuertatbestände, Steuerbefreiungen und Zeitpunkt des Entstehens
Auf dieser Seite werden die Steuertatbestände, die Steuerbefreiungen und der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld näher erläutert. mehr zu "Steuertatbestände, Steuerbefreiungen und Zeitpunkt des Entstehens"
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Bemessungsgrundlage, Anzahlungen und Steuersatz
Hier finden sie nähere Informationen zur Bemessungsgrundlage, zur Behandlung von Anzahlungen und zum Steuersatz der Umsatzsteuer. mehr zu "Bemessungsgrundlage, Anzahlungen und Steuersatz"
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Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer
Wenn Sie als Unternehmerin/Unternehmer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten gelten Sie als Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer. Daraus ergeben sich verschiedene Erleichterungen im Rahmen der Umsatzsteuer. mehr zu "Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer"
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Vorsteuerabzug/Vorschriftsgemäße Rechnung
Durch den Vorsteuerabzug werden Unternehmerinnen/Unternehmer von der Umsatzsteuer entlastet, da der Steuerträger der Umsatzsteuer grundsätzlich nur der Endverbraucher sein soll. mehr zu "Vorsteuerabzug/Vorschriftsgemäße Rechnung"
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Umsätze innerhalb der EU und Ausfuhrlieferung außerhalb der EU
Bei innergemeinschaftlichen Geschäftsfällen ist die Binnenmarktregelung zu beachten, die bei Umsätzen (grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen) mit Unternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Im Warenverkehr innerhalb der EU gibt es weder Grenzkontrollen noch Verzollung. mehr zu "Umsätze innerhalb der EU und Ausfuhrlieferung außerhalb der EU"
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Umsatzsteuervoranmeldung, Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und Veranlagung
Sie sind verpflichtet Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Außerdem müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Die Umsatzsteuer wird einmal im Jahr veranlagt. mehr zu "Umsatzsteuervoranmeldung, Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und Veranlagung "
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Ausländische Unternehmer
Auch wenn Unternehmerinnen/Unternehmer ihr Unternehmen vom Ausland aus (nicht von Österreich aus) betreiben und in Österreich keine Betriebsstätte haben, können sie Umsätze in Österreich tätigen bzw. für steuerpflichtige Umsätze an ihr Unternehmen Vorsteuern geltend machen.
Weitere Informationen zur Umsatzbesteuerung und Voraussetzungen für die Geltendmachung von Vorsteuern in Österreich finden Sie auf den folgenden Seiten. mehr zu "Ausländische Unternehmer" -
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nummer) & Zusammenfassende Meldung
Wenn Sie als Unternehmerin/Unternehmer in Geschäftsbeziehung mit Unternehmerinnen/Unternehmern in anderen EU-Ländern treten, ist es erforderlich, die so genannte "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" (UID-Nummer) zu benützen. mehr zu "Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nummer) & Zusammenfassende Meldung"