Kommunales Investitionsprogramm
NEU:
Bei den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 sind Änderungen vorgesehen:
Die Bundesregierung hat sich mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund darauf geeinigt, dass die bisherigen Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt werden sollen.
Diese Änderungen bewirken,
- dass die Mittel aus den Kommunalinvestitionsgesetzen 2020, 2023 und 2025 (inkl. Zweckzuschuss Digitaler Wandel) den Gemeinden einfacher und ohne verpflichtende Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden,
- die Gemeinden selbst über die konkrete Investition entscheiden,
- die Mittel vom Bund antraglos an die Gemeinden übermittelt werden,
- Anträge und Abrechnungen gegenüber dem Bund (Buchhaltungsagentur) entfallen und durch eine Berichterstattung über die Mittelverwendung an den Gemeinderat ersetzt werden.
Die Anteile sowie Restbeträge der einzelnen Gemeinden bleiben unverändert.
Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist nicht mehr involviert und auch für etwaige Fragen betreffend die neuen Finanzzuweisungen keine Auskunftsstelle.
Die Gemeinden werden mit einem Rundschreiben über die Änderungen informiert.
Diese Änderungen werden als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 dem Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat wird das BMF die Gemeinden über die weiteren Details, insbesondere über die genauen Überweisungsbeträge und -termine unter exakter Berücksichtigung bisheriger Anweisungsbeträge informieren.