Rechtliche Grundlagen der Punzierungskontrolle
Die Aufsicht über das Punzierungswesen und die Zuständigkeit für die Registrierung liegt beim Zollamt Österreich. Allfällige Übertretungen der gesetzlichen Vorschriften werden von den Punzierungskontrollorganen bzw. von den Bezirksverwaltungsbehörden sowie Landespolizeidirektionen bestraft.
Die gesetzliche Basis liefert das Punzierungsgesetz BGBl. I Nr. 24/2001