Brunner: Stromkostenbremse für größere Haushalte wird im Plenum beschlossen Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten 105 Euro pro zusätzlicher Person
In der heutigen Nationalratssitzung wurde das Stromkostenzuschussgesetz beschlossen. Zusätzlich zur bereits seit 1. Dezember 2022 wirksamen Stromkostenbremse (die rund 500 Euro pro Haushalt bringt) und zum Netzkostenzuschuss (max. 200 Euro pro Haushalt) wurde nun auch der Stromkostenergänzungszuschuss als Top-up-Modell beschlossen. Von diesem Top-up-Modell profitieren alle Haushalte mit mehr als 3 Personen mit 105 Euro pro zusätzlicher Person. Für einen 5-Personen-Haushalt etwa bedeutet dies weitere 210 Euro pro Jahr als zusätzliche Einsparung.
Finanzminister Magnus Brunner: "Die durch den russischen Angriffskrieg herbeigeführten hohen Energiekosten belasten die Menschen in unserem Land. Als Bundesregierung haben wir bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase. Zentraler Punkt der Entlastungen ist sicherlich die Stromkostenbremse: Damit wird ein Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet. Ein Kritikpunkt, der in den letzten Monaten immer mehr geäußert wurde, ist die Treffsicherheit der Unterstützungsleistungen. Mit dem Top-up zum Stromkostenzuschuss für größere Haushalte wird dafür gesorgt, dass die Entlastung dort garantiert ist, wo auch die Belastung höher ist – in Mehrpersonenhaushalten. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten 105 Euro pro zusätzlicher Person. Auch wenn der Staat nicht jede Krise zu 100% kompensieren und alle gestiegenen Preise 1:1 ausgleichen kann, ist es wichtig zu helfen. Daher haben wir uns dazu entschieden, die Stromkosten direkt dort abzufedern, wo sie für die Kunden zur Belastung werden, nämlich auf der Stromrechnung.“
Zusätzlich zur Stromkostenbremse: Stromkostenergänzungszuschuss als Top-up-Modell
Der Stromkostenergänzungszuschuss wird Großteils automatisch von der nächsten Jahresrechnung abgezogen - Von jeder Stromrechnung, an deren Adresse mehr als 3 Personen ihren Hauptwohnsitz haben, wird eine zusätzliche Entlastung von 105 Euro pro zusätzlicher Person pro Jahr in Abzug gebracht.
In Österreich gibt es rund 700.000 Adressen, bei denen mehr als 3 Personen Hauptwohnsitz-gemeldet sind. Mehr als die Hälfte davon können automatisch erfasst werden und bekommen somit den Ergänzungszuschuss ohne Antrag. Für jene Adressen, die nicht automatisch erfasst werden können, oder an denen mehr als ein Zählpunkt mit Entnahme besteht, wird ab Mitte April ein Antragsmodell geschaffen, damit Haushalte so zielgerichtet wie möglich gefördert werden können. Die antragspflichtigen Personen werden informiert, dass sie einen Antrag stellen müssen.
Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Netzbetreiber erhalten eine einmalige Abgeltung der Abwicklungskosten. Sowohl EVUs als auch Privatpersonen können ex-post von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) geprüft werden. Bei der Einreichung der Rechnungen von den EVUs und Netzbetreibern erfolgt bereits eine erste Kontrolle.
Wohn- und Heizkostenzuschuss: Zweckzuschuss in Höhe von 450 Millionen Euro für Länder
Am gestrigen Dienstag wurde im Budgetausschuss der Wohn- und Heizkostenzuschuss beschlossen, der ein Teil des Energieschutzschirms der Bundesregierung ist. Der Bund gewährt den Bundesländern für heuer einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro. Darüber hinaus werden weitere 50 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Wohnschirms zur Verfügung gestellt, um ein Sicherheitsnetz gegen Delogierungen zu spannen. Der Zuschuss an die Länder ist für Beihilfen für Heiz- und Wohnkosten vorgesehen und wird gemäß Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt.
Die einzelnen Modalitäten sind den Ländern überlassen. Dadurch kann jedes Bundesland auf die individuelle Situation – also unterschiedliche Heizformen und Einkommensgrenzen – reagieren und die bestmögliche Hilfe sicherstellen. Alleine mit diesem Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes wären rund 330 Euro für das einkommensschwächste Drittel der österreichischen Bevölkerung möglich.
Allgemeine Info zur Stromkostenbremse
Die Stromkostenbremse wirkt seit 1. Dezember 2022 direkt auf den Teilbetragszahlungen und den Stromrechnungen und gilt bis zum 30. Juni 2024. Von der Stromkostenbremse profitieren natürliche Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Diese Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten durch Berücksichtigung auf der nächsten Rechnung und bei zukünftigen Teilbetragszahlungen. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Bis zu diesem Grundverbrauch soll der reine Strompreis (Arbeitspreis) maximal 10 Cent/kWh (netto) betragen. Das entspricht dem Vorkrisenniveau. Für Mehrpersonenhaushalte wird das Top-up-Modell gesetzlich verankert.