Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025
Am 26. Februar 2025 wurde der Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025), als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.
Hauptgesichtspunkte
Die neue Bundesregierung hat erste Konsolidierungsschritte auf den Weg gebracht. Dabei wird insbesondere Wert auf wachstums- und beschäftigungsfördernde, sozial verträgliche und ausgewogene Maßnahmen, die einzahlungs- wie auszahlungsseitig greifen, gelegt. Für das Jahr 2025 wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes um vier Jahr
- Vorzeitige Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für PV-Anlagen
- Anhebung der Wettgebühren
- Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
- Anhebung der Tabaksteuer
- Standortbeitrag der Banken
- Standortbeitrag der Energiewirtschaft
Parlamentarisches Verfahren
Einbringung Nationalrat: 26. Februar 2025
Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 6. März 2025 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 7. März 2025 in dritter Lesung angenommen
Einlagen Bundesrat: 10. März 2025
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 11. März 2025 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 13. März 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben