Einstiegsinformationen für Parteienvertreter

Der Einstieg in FinanzOnline kann entweder mit Zugangskennungen oder mit Bürgerkarte erfolgen. Für den Einstieg mit Zugangskennungen und mit Bürgerkarte benötigen Sie eine einmalige Registrierung, für den Einstieg mit Bürgerkarte zusätzlich ein Mobiltelefon oder eine für die Verwendung als Bürgerkarte aktivierte Chip-Karte.

Einstieg mit Zugangskennungen

  • Eingabe der Zugangskennungen:
    • Eingabe der Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und des Passworts
  • Nach einer Anmeldung am Finanzamt werden Sie beim erstmaligen Einstieg in FinanzOnline zuerst aufgefordert, einen ersten Supervisor anzulegen. Dazu wird die Seite 'Anlegen erster Supervisor' vom System automatisch aufgerufen. Nachdem die Rolle Supervisor ordnungsgemäß angelegt wurde, haben die zugesendete Benutzer-Identifikation und das Passwort ihre Gültigkeit verloren und können nicht mehr benutzt werden.
  • Nach einer Online-Anmeldung wird die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer automatisch als Supervisor angelegt. Beim erstmaligen Einstieg in FinanzOnline wird die Seite 'Passwort-Änderung' aufgerufen. Nach Durchführung der Passwort-Änderung verliert das zugesendete Passwort seine Gültigkeit und kann nicht mehr benutzt werden.  
  • Ein Supervisor hat die Berechtigung alle in FinanzOnline angebotenen Funktionen für die Teilnehmerin/den Teilnehmer auszuführen und kann auch andere Supervisor anlegen.  
  • Nur ein Supervisor oder eine von ihr/ihm berechtigte Person ist zur Anlage weiterer Benutzer in der Funktion 'Benutzerverwaltung' autorisiert.  
  • Nach dem erstmaligen Einstieg wird jede angelegte Benutzerin/jeder angelegte Benutzer aufgefordert, die in der Benutzerverwaltung vergebene Passwort zu ändern (8 bis 128 Stellen, mindestens ein Großbuchstabe, ein Kleinbuchstabe, eine Ziffer und ein Sonderzeichen sind verpflichtend).    
  • Bei einem Login-Versuch mit fehlerhaft eingegebenen Zugangskennungen erhalten Sie die Fehlermeldung 'Die eingegebenen Zugangskennungen sind nicht gültig'. Die Felder 'Benutzer-Identifikation' und 'Passwort' sind wieder leer und Sie können die Eingabe wiederholen. Nach dem dritten fehlerhaften Login-Versuch werden Sie als Benutzerin/Benutzer gesperrt (es wird die Meldung 'Benutzer nach mehreren Fehlversuchen gesperrt, bitte wenden Sie sich an Ihren Supervisor, nur dieser kann die Sperre aufheben' angezeigt). 
  • Wurde eine Supervisorin/ein Supervisor gesperrt und sind keine weiteren Supervisor angelegt worden, muss dieser eine neue Benutzer-Identifikation und ein neues Passwort persönlich bei einem Finanzamt beantragen (Formular 'FON 1').  
  • Jede Benutzerin/jeder Benutzer kann das Passwort auch jederzeit von sich aus ändern (im Menü 'Admin' unter 'Passwort ändern').

Einstieg mit Bürgerkarte

Für den Einstieg mit Bürgerkarte in FinanzOnline gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Einstieg mit Mobiltelefon und aktivierter Handy-Signatur
  • Einstieg mit Chipkarte, die für die Verwendung als Bürgerkarte geeignet ist

Einstieg mit Mobiltelefon - Voraussetzungen

Um mit Mobiltelefon einsteigen zu können, müssen Sie die Handy-Signatur unter www.a-trust.at/mobile aktivieren. Sie benötigen dazu:

Einstieg mit Mobiltelefon und Handy-Signatur

  • Klicken Sie auf den Button 'Handy'.
  • Sie werden aufgefordert Ihre Mobiltelefonnummer und Ihr Signatur Passwort einzugeben.
  • Nach erfolgreichem Anbringen der Signatur erfolgt der Einstieg in FinanzOnline.

Einstieg mit Chipkarte - Voraussetzungen

Um mit Chipkarte einsteigen zu können, benötigen Sie:

  • eine Chipkarte, die für die Verwendung als Bürgerkarte bereits aktiviert wurde, wie zum Beispiel Ihre e-card oder eine Signaturkarte von A-Trust
  • einen Kartenleser mit den dazugehörigen Treibern
  • eine lokal zu installierende Bürgerkartensoftware (BKU) - zu finden auf der Webseite www.buergerkarte.at 

Einstieg mit lokaler BKU

  • Klicken Sie auf den Link 'Lokale Bürgerkartenumgebung'. 
  • Sie werden zur Eingabe Ihrer sechsstelligen Signatur-PIN aufgefordert.  
  • Nach erfolgreichem Anbringen der Signatur erfolgt der Einstieg in FinanzOnline. 

Besonderheiten beim Einstieg mit Bürgerkarte

Ersteinstieg mit Bürgerkarte für Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer benötigen Sie keine Erstanmeldung zu FinanzOnline für den Einstieg mit Bürgerkarte. Beim allerersten Einstieg in FinanzOnline ist einmalig entweder die Sozialversicherungsnummer oder die Steuernummer einzugeben, um die eindeutige Zuordnung von Ihren in der Finanzverwaltung erfassten Personendaten zu Ihrer Bürgerkarte durchzuführen.

Beim Ersteinstieg mit Bürgerkarte werden Sie automatisch als Supervisorin/Supervisor angelegt (nähere Beschreibung zum Supervisor siehe Bereich Einstieg mit Zugangskennungen).

Ersteinstieg mit Bürgerkarte für Einzelunternehmen bei bestehender FinanzOnline-Teilnahme

Wenn Sie bereits FinanzOnline-Teilnehmer sind und erstmalig mit Bürgerkarte in FinanzOnline einsteigen wollen, ist zuerst die Zuordnung Ihrer Bürgerkarte zu Ihren Benutzerdaten erforderlich.

Die Zuordnung einer Bürgerkarte zur Benutzerin/zum Benutzer erfolgt in der Selbstverwaltung von FinanzOnline:

  • Aufruf Menüpunkt 'Admin/Selbstverwaltung'
  • Button 'HANDY' anklicken oder private FinanzOnline-Kennungen eingeben und den Button 'FinanzOnline-Kennungen' anklicken. Alternativ können Sie eine lokal installierte Bürgerkartenumgebung (BKU) verwenden.
    Achtung: Für die Einzelunternehmerin/den Einzelunternehmer selbst ist eine Personifizierung mit privaten FinanzOnline-Kennungen nicht möglich.
  • Bei Personifizierung mit Bürgerkarte (Karte oder Handy) ist in dem sich öffnenden Fenster die Signatur-PIN und bei Handy auch die Mobiltelefonnummer anzugeben.
  • Nach dem Signieren werden zur Kontrolle der Name und das Geburtsdatum angezeigt. Zusätzlich können eine PIN-Änderung durchgeführt und eine Mobiltelefonnummer (für SMS-Rücksetzen) hinterlegt werden.
  • Ein Klick auf den Button 'Personifizierung durchführen' schließt die Personifizierung ab.

Nach erfolgreicher Personifizierung kann der Einstieg mit Bürgerkarte erfolgen.

Einstieg mit Bürgerkarte für Personengesellschaften und juristische Personen

Um für eine Personengesellschaft oder juristische Person mit Bürgerkarte einsteigen zu können, ist die Anmeldung des Unternehmens durch persönliche Vorsprache der gesellschaftsrechtlichen Vertretung bzw. einer Bevollmächtigten/eines Bevollmächtigten mit beglaubigter Spezialvollmacht am Finanzamt erforderlich.

Der erste Einstieg erfolgt mit den, bei der Anmeldung erhaltenen, Zugangskennungen. Der Supervisor kann Benutzerinnen/Benutzer anlegen und die Zuordnung der Benutzerin/des Benutzers zu einer Bürgerkarte durchführen (Vorgangsweise siehe oben im Bereich ‚Ersteinstieg mit Bürgerkarte für Einzelunternehmer bei bestehender FinanzOnline-Teilnahme’ und in FinanzOnline in der Hilfe-Funktion unter ‚Admin/Selbstverwaltung’).