Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

Auf Grund des § 17 Abs 6 des Einkommensteuergesetzes, BGBl. Nr. 400/1988, wir verordnet:

Den Text der Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001 - Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten - in der geltenden Fassung finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2021