Der Europäische Stabilitätsmechanismus

Der ESM ist ein als internationale Finanzinstitution eingerichteter ständiger Stabilitätsmechanismus für die Länder des Euro-Währungsgebietes (die "Euroländer"). Sein Zweck ist es, Finanzmittel zu mobilisieren. ESM-Mitgliedern, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, wird unter angemessenen Auflagen Stabilitätshilfe gewährt, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten notwendig ist.

Wem gehört der ESM?

Der Europäische Stabilitätsmechanismus gehört seinen Mitgliedern, den Euroländern. Alle ESM-Mitglieder haben je nach Größe und wirtschaftlicher Stärke Kapitalanteile gezeichnet, die sich aus eingezahltem und abrufbarem Kapital zusammensetzen. Der größte Anteil entfällt auf Deutschland, gefolgt von Frankreich. Österreich hält gegenwärtig einen Anteil von rund 2,76 %.

Was macht der ESM?

Der ESM gewährt Stabilitätshilfe für seine Mitgliedstaaten in Form verschiedener Instrumente:

  • Finanzhilfe in Form von Darlehen
  • Vorsorgliche Finanzhilfe in Form einer Kreditlinie
  • Zweckgewidmete Darlehen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds sowie
  • Ankauf von Staatsanleihen betroffener Euroländer am Primär- oder Sekundärmarkt
  • Direkte Rekapitalisierung von Banken

Mit Stabilitätshilfe sind jedenfalls Reformauflagen verbunden. Diese können je nach Wahl des Instruments von einem umfassenden makroökonomischen Anpassungsprogramm bis hin zur kontinuierlichen Erfüllung zuvor festgelegter Anspruchsvoraussetzungen reichen. Die Europäische Kommission verhandelt gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und – nach Möglichkeit – zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) wirtschaftspolitische Auflagen für die Hilfen mit dem betreffenden ESM-Mitglied. Diese werden in einer Absichtserklärung ("Memorandum of Understanding“ – MoU) festgehalten. Eine konsequente Umsetzung der Auflagen ist die Bedingung für die Aufrechterhaltung der Stabilitätshilfe.

Im Rahmen der Debatte zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion einigte sich die Eurogruppe im Juni 2019 auf eine Reform des ESM. Die Reform des ESM umfasst die Bereitstellung einer gemeinsamen Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds ("Single Resolution Fund", SRF), die Überarbeitung der vorsorglichen ESM-Kreditlinien, die Verstärkung des Rahmens für Schuldentragfähigkeit sowie die Weiterentwicklung der Rolle des ESM. In Bezug auf die gemeinsame Letztsicherung wurde vereinbart, dass der ESM dem SRF eine Kreditlinie zur Verfügung stellt, aus der unter bestimmten Voraussetzungen und nach Zustimmung der ESM-Gremien Darlehen abgerufen werden können, sollten die vorhanden Mittel im SRF zur Abwicklung einer oder mehrerer Banken nicht ausreichen. Die Darlehen sind binnen drei bis fünf Jahren vollständig zurückzuzahlen; den Mitgliedstaaten entstehen dadurch keine budgetären Kosten. Dieses neue Instrument des ESM soll das bestehende Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung ersetzen. Zukünftig soll der ESM neben den bisherigen Aufgaben auch eine stärkere Rolle in der Vorbereitung und der Überwachung von Finanzhilfeprogrammen haben und näher mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Das entsprechende Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus soll mit Beginn 2022 in Kraft treten.

Wie funktioniert der ESM?

Der ESM verfügt über zwei Lenkungsgremien: dem Gouverneursrat und dem Direktorium. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministerinnen und Finanzministern der Euroländer.

Die wichtigsten Entscheidungen werden vom ESM-Gouverneursrat einstimmig getroffen. Dazu gehört beispielsweise die Entscheidung, einem ESM-Mitglied Stabilitätshilfe zu gewähren, die Wahl des Instruments und die anzuwendenden Konditionen oder der Entschluss das genehmigte Stammkapital zu erhöhen. In anderen Fällen, wie etwa die Wahl des geschäftsführenden Direktors, entscheidet der Gouverneursrat mit qualifizierter Mehrheit (80 % der Stimmen). Die Stimmrechte eines jeden Mitglieds hängen von seinen gezeichneten Anteilen am ESM ab. Eine Fülle von operativen Entscheidungen im ESM wird von seinem Direktorium getroffen, für das jedes ESM-Mitglied eine Direktorin/einen Direktor und eine stellvertretende Direktorin/einen stellvertretenden Direktor ernennt. Dabei handelt es sich um Personen mit hoher Kompetenz in Wirtschafts- und Finanzfragen. 

Welche Finanzkapazität hat der ESM und wie hoch ist Österreichs Anteil daran?

Das genehmigte Stammkapital des ESM beträgt 704,8 Milliarden Euro, wobei sich der österreichische Anteil auf rund 2,76 % bzw. rund 19,5 Milliarden Euro beläuft. Wie bei anderen internationalen Finanzinstitutionen ist das Stammkapital in eingezahlte und abrufbare Anteile gegliedert. Die einzuzahlenden Anteile belaufen sich derzeit auf 80,55 Milliarden Euro. Der österreichische Anteil hiervon entspricht gemäß Beitragsschlüssel rund 2,2 Milliarden Euro. Wesentlich ist, dass Österreichs Haftung unter allen Umständen auf den Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt bleibt.

Der ESM verfügt über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro. Darüber hinaus soll die Darlehenskapazität des ESM nach Möglichkeit durch die Beteiligung des IWF ergänzt werden.  

Die Rolle des österreichischen Parlaments in der Willensbildung im ESM

Der Nationalrat hat am 4. Juli 2012 den ESM-Vertrag genehmigt und umfassende Mitwirkungsrechte in Bezug auf den ESM beschlossen. So kann die österreichische Vertreterin/der österreichische Vertreter in den Lenkungsorganen des ESM allen wesentlichen Entscheidungen nur nach vorangegangener Ermächtigung durch den Nationalrat zustimmen. Darüber hinaus hat die zuständige Bundesministerin/der zuständige Bundesminister den Nationalrat unverzüglich über alle Maßnahmen im Rahmen des ESM, welche die Haushaltsführung des Bundes berühren, zu informieren.

Hintergrund: Entstehung des „Euro-Rettungsschirmes“

Im Frühjahr 2010 stiegen die Risikoaufschläge (das sind Zinsaufschläge, die Anlegerinnen und Anleger für ein Investment in risikobehaftete Kapitalanlagen fordern – je größer das Verlust- oder Ausfallrisiko, desto höher der Aufschlag) für Staatsanleihen einiger Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets dramatisch an. Im Mai 2010 wurde Griechenland bilaterale Unterstützung gewährt, da es den Zugang zu den Kapitalmärkten verloren hatte. Bei einem Sondergipfel des Europäischen Rates beschlossen die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets, alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Wahrung der Stabilität, Einheit und Integrität des Euro-Währungsgebiets einzusetzen.

Kurz darauf reagierte die Eurogruppe (informelles Gremium bestehend aus Ministerinnen und Ministern aus den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes, das sich mit der Koordinierung der Wirtschaftspolitik etc. beschäftigt) mit der Einrichtung eines zeitlich befristeten Stabilisierungsmechanismus, der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF). Dieser Teil des „Euro-Rettungsschirmes“ operiert auf der Grundlage anteiliger Haftungen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Der österreichische Anteil beträgt dabei rund drei Prozent. Zusätzlich wurde vom Rat der Europäischen Union (Wirtschaft und Finanzen) der Europäische Finanzstabilitätsmechanismus (European Financial Stabilisation Mechanism – EFSM) geschaffen. Allfällige Kreditvergaben sollten nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erfolgen und an strenge Auflagen gebunden sein. EFSF und EFSM vergeben keine neuen Finanzhilfeprogramme mehr.

Am 27. September 2012 trat schließlich der Vertrag zur Einrichtung des ESM (ESM-Vertrag) in Kraft. Die neue Europäische Institution konnte somit seine Tätigkeiten beginnen und übernahm dauerhaft die Aufgaben seiner befristeten Vorgänger-Gesellschaften EFSF und EFSM.

Hilfen bisher

Seit dem Jahr 2010 erhielten fünf Länder Hilfen über EFSF, EFSM und ESM.

EFSF: Irland, Portugal und Griechenland

EFSM: Irland und Portugal

ESM: Spanien, Zypern und Griechenland

Weiterführende Informationen:

Finanzhilfen der EU: Europäische Kommission

Finanzhilfen des ESM: Europäischer Stabilitätsmechanismus

Letzte Aktualisierung: 19. April 2021