Online-Plattformen meldeten Finanzministerium für 2020 und 2021 rund 1,9 Mrd. Umsätze von Anbietern Schwerpunktaktion der Finanz führte zu Nachforderungen und Anstieg der Selbstanzeigen von Vermietern

Seit 2020 müssen Online-Plattformen dem Finanzministerium ihre Anbieter und deren Umsätze melden. So kann die Steuerbehörde unter anderem nachvollziehen, ob für Wohnobjekte Vermietungseinnahmen bezogen oder für Warenverkäufe Umsätze erzielt wurden und diese dem Finanzamt korrekt gemeldet wurden.

Die Anbieter müssen sich, wenn sie dem Finanzamt eine steuerrechtlich relevante Vermietung nicht bekannt geben, neben Nachforderungen auch auf finanzstrafrechtliche Konsequenzen einstellen. Insgesamt haben rund 25 Plattformen für die Jahre 2020 und 2021 mehr als 1,1 Millionen Anbieter bekanntgegeben, die mit Lieferungen, Vermietungen und sonstigen Leistungen ein Umsatzvolumen von knapp 1,9 Mrd. Euro erzielt haben.

Diese Meldungen haben nun vor allem für Vermieter auf Vermieterplattformen, die Ihre Einnahmen nicht gemeldet haben, ein teures Nachspiel gehabt. Eine Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung bei insgesamt 220 überprüften Unternehmen führte in 70 Fällen zu einem Mehrergebnis von rund 500.000 Euro an Steuereinnahmen. Die Nachzahlungen bewegten sich meist im fünfstelligen Bereich. Zusätzlich führte die Aktion zu einem Anstieg von Selbstanzeigen.

Da generell unternehmerische Tätigkeit nicht bestraft, sondern gefördert werden soll, bietet das Finanzministerium auch Ratgeber an, um über steuerliche Rechte und Pflichten zu informieren. Auf der Webseite des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/vermietung kann man sich ein Bild darüber machen – auch hilft es, beim Steuerberater oder Finanzamt nachzufragen.

Wer es verabsäumt hat, seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen, hat mit einer Selbstanzeige die Möglichkeit, einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung vorzubeugen. Sie ist schriftlich beim Finanzamt einzureichen und muss die Darlegung der Verfehlung und die Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen bzw. Bekanntgabe der verkürzten Abgabenbeträge beinhalten. Die verkürzten Steuern bzw. Abgaben sind fristgerecht zu entrichten.

„Wer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, hat mit ernstzunehmenden rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die schnell sehr teuer werden können. Ich appelliere daher an alle Unterkunftsgeber, sich gut zu informieren und damit Nachforderungen des Finanzamts oder gar finanzstrafrechtliche Folgen zu vermeiden“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Wenn eine Übertretung erkannt wurde, wird diese Information auch an die Länder bzw. Gemeinden weitergegeben, falls sich dazu ein begründeter Verdacht ergibt. Das ist vor allem für den Vollzug von Abgaben wie beispielsweise der neuen Leerstandsabgabe in Tirol essenziell. Im kommenden Jahr tritt DAC7 in Kraft. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie der EU, die den internationalen automatisierten Austausch von Informationen zu Plattformdaten regelt und weitere Transparenz und damit Steuergerechtigkeit sicherstellt.

Alle Informationen rund um dieses Thema finden Sie auf der BMF-Website unter www.bmf.gv.at/vermietung