Budgetbegleitgesetz 2025

Am 2. Mai 2025 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger geändert werden, in Begutachtung versendet.

Die Begutachtung endete am 9. Mai 2025.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

Im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 (BSMG 2025, BGBl. I Nr. 7/2025) sowie des Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II ( BSMG 2025 II, BGBl. I Nr. 20/2025) wurden bereits erste abgabenrechtliche Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts ab dem Jahr 2025 beschlossen. Folgende Ziele im Bereich der Steuern und Abgaben sollen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 umgesetzt werden:

  • Beitrag zur Budgetkonsolidierung bzw. Förderung der Steuergerechtigkeit
  • Entlastung und Stärkung von Unternehmen sowie deren Beschäftigten
  • Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

Maßnahmen

Mit ökonomisch treffsicheren Maßnahmen soll das österreichische Steueraufkommen erhöht werden. Die steuerlichen Maßnahmen sollen einen Beitrag leisten, um den angestrebten Konsolidierungsbedarf zu decken und das Haushaltsdefizit zu reduzieren. Ziel ist es auch, für künftige Entlastungen und Reformvorhaben einen größeren Handlungsspielraum zu schaffen sowie die Verbesserung der Steuerstruktur, aber auch ein steuergerechtes sicherzustellen.

  • Aussetzen des letzten Drittels der Inflationsanpassung im Rahmen der kalten Progression
  • Aussetzung der jährlichen Inflationsanpassung des Kinderabsetzbetrages
  • Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuerpflicht von Immobilientransaktionen ("Share Deals")
  • Einführung eines Umwidmungszuschlages bei Grundstücksveräußerungen
  • Anhebung der Stiftungseingangssteuer
  • Erweiterung der verpflichtenden elektronischen Zustellung
  • Anhebung von Glücksspielabgaben

Folgende wesentliche Entlastungsmaßnahmen wurden beschlossen:

  • Erhöhung der Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale
  • Erhöhung des Pendlereuros
  • Ermöglichung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie
  • Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel

Parlamentarisches Verfahren

Einlagen Nationalrat: 13. Mai 2025

Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 3. Juni mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 16. Juni 2025 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 17. Juni 2025

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 24. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 26. Juni 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 25/2025
Parlament

Regierungsvorlage
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung