Katastrophenfonds

Der Katastrophenfonds wurde für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen künftige und zur Beseitigung von eingetretenen Katastrophenschäden eingerichtet.

Weiters werden aus Mitteln des Katastrophenfonds auch Einsatzgeräte für Feuerwehren sowie das Warn- und Alarmsystem mitfinanziert und Ernteversicherungsprämien gefördert.

Der Katastrophenfonds wird durch Anteile am Aufkommen an Einkommenssteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuern) und Körperschaftssteuer aufgebracht. Obwohl es sich bei diesen Abgaben um gemeinschaftliche Bundesabgaben handelt, wird nur der Bund mit der Bereitstellung der Mittel des Fonds belastet, weil die Anteile von den Ertragsanteilen des Bundes abgezogen werden.

Privatpersonen, in deren Vermögen Schäden durch Naturkatastrophen eingetreten sind, können einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds direkt bei ihrer Gemeinde stellen. Die Höhe der Beihilfen wird in Richtlinien der Länder festgelegt.

Die Ausgaben aus dem Katastrophenfonds setzen sich wie folgt zusammen (Erfolg 2021, in Millionen Euro):

Schäden Privater    22,0
Schäden Länder      7,2
Einsatzgeräte Feuerwehr    43,3
Schäden Gemeinden    21,1
Schäden Bund      3,0
Vorbeugungsmaßnahmen  236,6
Warn- und Alarmsysteme      3,6
Hagelversicherung   50,8
Schäden an Landesstraßen B     4,5