Modul 3: Umsetzung der EU-Taxonomie auf nationaler Ebene
Das dritte Modul des Grünen Spending Review Zyklus beschäftigt sich mit der Umsetzung der EU-Taxonomie auf nationaler Ebene. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem um die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Dieses ursprünglich für Wirtschaftstätigkeiten der Privatwirtschaft entwickelte Transparenztool gewinnt zunehmend auch für den öffentlichen Bereich an Bedeutung.
Im Rahmen dieses Berichts werden - neben der ausführlichen Darstellung des Status quo zur EU-Taxonomie - relevante Anknüpfungspunkte im BMF in den Bereichen Budget, Finanzdienstleistungen und Steuern für die Anwendung der EU-Taxonomie identifiziert. Auf dieser Basis wird ein umfassendes Analyseframework entwickelt, das zentrale Elemente der EU-Taxonomie mit bestehenden Prozessen und Methoden des BMF, wie der Green Budgeting Methode, die eine Analyse und nachhaltige Steuerung des öffentlichen Haushalts ermöglicht, verknüpft. Anhand des Analyseframeworks wird in den drei untersuchten Bereichen Budget, Finanzdienstleistungen und Steuern eine praxisorientierte Analyse durchgeführt, um die Möglichkeit der Integration der EU-Taxonomie zu prüfen. Dies erfolgt anhand konkreter, unterschiedlich ausgestalteter Anknüpfungspunkte in bestehenden Prozessen und prüft darüber hinaus die Wirkungen der Maßnahmen im Hinblick auf die Umweltziele der EU-Taxonomie.
Die 16 Empfehlungen der Spending Review bieten konkrete Ansätze zur weiteren Integration zentraler Elemente der EU-Taxonomie in den ausgewählten Themenbereichen um Potenziale zum Umgang mit bestehenden Herausforderungen vollständig ausschöpfen zu können. Dadurch soll das Bewusstsein für Klimarisiken und damit verbundenen budgetären Auswirkungen gestärkt und ein ressourceneffizienter und effektiver Mitteleinsatz ermöglicht werden.
Empfehlungen - Kurztext | |
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E1 | Sukzessive Anwendung des Analyseframeworks auf sämtliche Budgetpositionen des Bundes |
E2 | Berücksichtigung der EU-Taxonomie in der rechtlichen Ausgestaltung des Förderwesens |
E3 | Berücksichtigung der EU-Taxonomie in der Transparenzdatenbank |
E4 | Vertiefung des Bezugs zur EU-Taxonomie in der IFI-Kooperation |
E5 | Anwendung des Rahmenwerks für (rechtliche) Vorgaben |
E6 | Angabe der Umweltauswirkungen im Rahmen der aws-Projektprüfung |
E7 | Angabe der Umweltauswirkungen im Rahmen der AusfFG- Projektprüfung |
E8 | Überprüfung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Direktförderung im Hinblick auf deren Konformität mit der EU-Taxonomie |
E9 | Ausbau der Wissensvermittlung im Bereich der EU-Taxonomie |
E10 | Vertiefende Analyse der Erkenntnisse zum Green Bond im Rahmen des jährlichen Investorenberichts |
E11 | Schrittweiser Ausbau der EU-Taxonomie-berichterstattung für Grüne Bundeswertpapiere |
E12 | Verweis bzw. Integration der EU-Taxonomie bei Green Bond geeigneten Budgetpositionen |
E13 | Stärkung des Instruments „Transparenzdatenbank“ zur Erfassung von Wirkungsinformationen für Grüne Bundeswertpapiere |
E14 | Schrittweise Einführung des Analyseframeworks im öffentlichen Bereich |
E15 | Sicherstellung von Datenverfügbarkeit und -qualität |
E16 | Berücksichtigung der EU-Taxonomie im Bereich erheblicher Beeinträchtigung |