Brunner: Finanzausgleich wird im Nationalrat beschlossen Neuer Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4 Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr – Aber verbunden mit Reformen und Zielen.

Mit dem heutigen Beschluss des Finanzausgleichs 2024 bis 2028 werden die Details fixiert und über den Zukunftsfonds ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Länder und Gemeinden erhalten vom Bund mehr Geld, das mit Reformen und Zielvereinbarungen verknüpft wird.

Bereits vor einem Monat gab es eine Einigung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Damit sind alle Gebietskörperschaften ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nachgekommen. Der neue Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4 Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr. Das ist mehr Geld für notwendige Herausforderungen – aber verbunden mit Reformen und Zielen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Der heutige Beschluss ist eine Weichenstellung für unser Land und führt zu wichtigen Investitionen in Zukunftsbereichen, vor allem auch für Familien. Wir haben einen Reform-Finanzausgleich geschafft, der dauerhaft zu Veränderungen führen wird. Der Ausbau der Kinderbetreuung bekommt einen massiven Schub, Gesundheit- und Pflege bekommen deutlich mehr Mittel, auch in der Klima- und Energiepolitik schaffen wir große Investitionen. Wir setzen das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sinnvoll für die Herausforderungen der Zukunft ein. Das ist notwendig, weil sich die Welt massiv verändert: Wir haben demographische Herausforderungen, die zu budgetären und politischen Herausforderungen führen. Daher haben wir mit dem Zukunftsfonds einen Paradigmenwechsel eingeläutet. In Summe sind mehr als zwei Drittel der neuen Gelder mit Reformen verbunden.“

Über den Zukunftsfonds werden unter anderem folgende Reformen und Ziele definiert:

•          Der Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuung, vor allem in der Elementarpädagogik. Ziel ist, die Quote bei unter 3-Jährigen bis Ende der Finanzausgleichs-Periode in jedem Bundesland auf zumindest 38 % oder um 1 Prozentpunkt pro Jahr zu erhöhen.

•          Der Ausbau leistbaren Wohnraums und die Erhöhung der Sanierungsquote. Stichwort Nachverdichtung anstatt Bodenversiegelung. Ziel ist, eine Renovierungsquote öffentlicher Gebäude von 3 % zu erreichen. Ziel ist auch, 30 % der Wohnbauförderungsbeiträge für Sanierung vorzusehen oder alternativ mehr nachzuverdichten.

•          Im Bereich Umwelt/Energie geht es uns um die Erhöhung des erneuerbaren Anteils am Energieverbrauch. Ziel ist die Erhöhung um 0,5 bis 1 Prozentpunkt pro Jahr.

Jeweils in der Mitte und am Ende der Finanzausgleichs-Periode finden Evaluierungen statt. Damit wird der Mitteleinsatz in den jeweiligen Bereichen transparent und überprüfbar gemacht. Zusätzlich werden die verpflichtenden Einmeldungen in die Transparenzdatenbank ausgeweitet. Bei neuen Förderungen ist nun verpflichtend zu prüfen, welche Förderungen es in diesem Bereich bereits gibt. Zusätzlich wird die bestehende Förderlandschaft überprüft, ob vorhandene Doppelgleisigkeiten aufgelöst werden können. Dazu legen Bund und Länder Ende 2025 den ersten Bericht vor.