Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz, das Bundesimmobiliengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert werden
Der Budgetausschuss des Nationalrates hat am 3. Juni 2025 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer und MMag. Markus Hofer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der jeweils eine Novelle zum Normverbrauchsabgabegesetz, zum Bundesimmobiliengesetz, zur Reisegebührenvorschrift 1955 und zum Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen zum Gegenstand hat.
Hauptgesichtspunkte
Ziele
Im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 (BSMG 2025, BGBl. I Nr. 7/2025) sowie des Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II ( BSMG 2025 II, BGBl. I Nr. 20/2025) sowie des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) wurden bereits erste abgabenrechtliche Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts ab dem Jahr 2025 beschlossen. Neben umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen wurden aber auch schon erste Entlastungsmaßnahmen beschlossen.
Im Rahmen der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes soll es zu einer weiteren Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen kommen.
Maßnahme
Auf Grundlage des Regierungsprogramms soll der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe (NoVA) auf Kraftfahrzeuge beschränkt werden, die der Personenbeförderung dienen. Als gezielte standortpolitische Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts sollen Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind, nicht mehr von der NoVA erfasst werden.
Parlamentarisches Verfahren
Einlagen Nationalrat: 3. Juni 2025
Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 3. Juni 2025 mit Stimmenmehrheit beschlossen
Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 16. Juni 2025 in dritter Lesung angenommen
Einlagen Bundesrat: 17. Juni 2025
Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 24. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 26. Juni 2025, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben