Brunner/Tursky zu EU-Roaming: Schnelleres Internet im Ausland - neue Verordnung tritt heute in Kraft Zehn Jahre Roaming ohne zusätzliche Kosten – verbesserte Konditionen für Konsumentinnen und Konsumenten

Die neue Verordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt, verlängert das „Roaming zu Inlandspreisen“ bis 2032. Reisende in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum können ohne zusätzliche Gebühren aus dem Ausland anrufen, SMS schreiben und im Internet surfen. Die neuen Vorschriften verbessern außerdem den Zugang zu Notrufen in der gesamten EU und gewährleisten klare Informationen über Dienste, für die möglicherweise zusätzliche Gebühren anfallen.

Finanzminister Magnus Brunner, der für Digitalisierung und Telekommunikation zuständige Minister: „Diese neue Verordnung sichert uns auf Reisen weitere zehn Jahre Handytelefonieren und Internetsurfen ohne Zusatzkosten.“ 

„Jeder kann sich an Zeiten erinnern, als man im Urlaub aus Angst vor horrenden Rechnungen auf jede Minute im Internet oder am Telefon geachtet hat. Das ist mit der EU-weiten Roaming Regelung nun vorbei. Heute wurde sie mit noch kundenfreundlicheren Konditionen für weitere zehn Jahre verlängert. Solche Beispiele zeigen den Menschen besonders, welche Vorteile sie von der EU haben“, so Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation Florian Tursky.

Streamen im Urlaub

Wer beim Strandurlaub in Italien in gewohnter Qualität und ohne Ruckler Streamingdienste nutzen will, kann das jetzt machen: Heute tritt die neue EU-Roamingverordnung in Kraft. Diese verbietet es den Anbietern, die Geschwindigkeit der Datenübertragung im Ausland zu drosseln, wie es bisher häufig der Fall war. Pünktlich zum Beginn der Haupturlaubszeit sollte es jetzt auch im Ausland zuverlässig möglich sein, datenintensive Dienste wie Streaming von Filmen oder Videotelefonie zu nützen.

Bereits seit 2017 können Verbraucher im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen kostenlos telefonieren, SMS versenden und mobile Daten nutzen. Diese Regelung wäre nun ausgelaufen, weshalb die neue, verbesserte Verordnung erarbeitet wurde. Sie wird bis 2032 gelten. Auch die Preise, die die Netzbetreiber einander für Roaming in Rechnung stellen, sinken weiter deutlich. Nach wie vor verhindern Regelungen aber das dauerhafte Telefonieren und Surfen im Ausland.

Mehr als 266 Millionen Minuten telefonierten Österreicherinnen und Österreicher im 3. Quartal 2021 im EU-Ausland. Verglichen mit dem Sommer 2020 sind das um rund 45 Millionen Gesprächsminuten bzw. 20 Prozent mehr. Außerhalb der EU wurden rund 29 Millionen Minuten telefoniert, das ist deutlich mehr als in den Sommermonaten 2019 und 2020.

Einen kräftigen Anstieg gab es im Sommer 2021 auch bei Roaming-SMS. Insgesamt 13,9 Millionen Roaming-SMS wurden im 3. Quartal 2021 (3. Quartal 2020: insgesamt 10,6 Millionen Roaming-SMS) im Urlaub geschrieben, davon 12 Millionen im EU-Ausland und 1,9 Millionen außerhalb der EU.

112 – Notrufe auf Reisen

Die neuen Roamingvorschriften gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger die einheitliche EU-Notrufnummer 112 kennen, die sie überall in der EU nutzen können, um Notdienste zu erreichen. Bis Juni 2023 sollten Betreiber ihren Kunden bei Auslandsreisen automatisch Nachrichten übermitteln, die sie über die alternativen Möglichkeiten zum Erreichen der Notdienste informieren, z. B. über Echtzeit-SMS oder über Apps. Bürgerinnen und Bürger, die nicht anrufen können, können diese alternativen Möglichkeiten nutzen.

Mehr Informationen finden Sie im Roamingmonitor