Gesetze

Das Telekommunikationsgesetz 2021 und Bundesgesetze für Bestimmungen des Amateurfunks, das Fernmeldegebührengesetz, Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, Funker-Zeugnisgesetz, Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz und das Kommunikationsbehörde Austria Gesetz.

Telekommunikationsgesetz 2021

Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, durch Förderung des Wettbewerbes im Bereich der elektronischen Kommunikation die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten (siehe BGBl. I Nr. 190/2021).

Amateurfunkbestimmungen TKG 2021

Das Bundesgesetz für den Amateurfunkdienst wurde in das Telekommunikationsgesetz 2021 integriert. Unter dem Begriff „Amateurfunkdienst“ ist ein technisch-experimenteller Funkdienst, der die Verwendung von Erd- und Weltraumfunkstellen einschließt und auch für technische Studien betrieben wird, zu verstehen. Für den „Amateurfunkdienst“ ist eine eigene Ausbildung, für den Verkehr der Funkamateure untereinander insbesondere zur Durchführung des Not- und Katastrophenfunkverkehrs, erforderlich.

Fernmeldegebührengesetz

Für die durch die Fernmeldebehörden erteilte Bewilligungen und für die Benützung der Fernmeldeanlagen des öffentlichen Verkehrs sind festgesetzte Gebühren zu entrichten (siehe BGBl. Nr. 170/1970).

ORF Beitrags-Gesetz 2024

Bundesgesetz zur Regelung der Voraussetzungen für die Erhebung des ORF-Beitrags (siehe BGBl. I Nr. 112/2023).

Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung, das Fernsprechnentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das KommAustria Gesetz, das Kommunikationsplattformen-Gesetz, das Fernseh-Exklusivrechtegesetz und das Künstler-Sozialversicherungsfondgesetz geändert werden, ein ORF-Beitrags Gesetz 2024 erlassen wird sowie das Rundfunkgebührengesetz, das Fernmeldegebührengesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981 aufgehoben werden.

Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz

Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, Regelungen für das Bereitstellen auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Funkanlagen festzusetzen und die Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG umzusetzen (siehe BGBl. I Nr. 57/2017).

Funker-Zeugnisgesetz

Österreichische Luftfahrzeug-, See- und Binnenschiffsfunkstellen, Boden-, Küsten- und Uferfunkstellen dürfen nur betrieben werden, wenn der Funkdienst von einer Person ausgeübt wird, die Inhaber der entsprechenden von der Fernmeldebehörde ausgestellten Berechtigung ist oder Inhaber eines anerkannten ausländischen Zeugnisses ist (siehe BGBl. I Nr. 26/1999).

Netz- und Informationssicherheitsgesetz

Durch dieses Bundesgesetz werden Maßnahmen festgelegt durch die ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen von Betreibern wesentlicher Sektoren erreicht werden soll (siehe BGBl. I Nr. 111/2018).

IVS - Gesetz

Durch dieses Bundesgesetz wird die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern geregelt (siehe BGBl. I Nr. 38/2013).

Fernsprechentgeltzuschussgesetz

Bundesgesetz über Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten (siehe BGBl. I Nr. 142/2000).

KommAustria-Gesetz

Durch dieses Bundesgesetz wird die Kommunikationsbehörde Austria eingerichtet (siehe BGBl. I Nr. 32/2001).

Kommunikationsbehörde Austria

Die Kommunikationsbehörde Austria wurde zur Verwaltungsführung in Angelegenheiten der Rundfunkregulierung eingerichtet. Die Verwaltungsführung der KommAustria umfasst durch gesonderte bundesgesetzliche Vorschriften zugewiesenen Aufgaben, insbesondere:

  1. die Erteilung von Zulassungen für die Veranstaltung von Rundfunk,
  2. die Erteilung von Bewilligungen zum Betrieb der für die Veranstaltung von Rundfunk notwendigen technischen Einrichtungen,
  3. die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter.

 

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