Funk-Schnittstellenbeschreibungen

Nationale Funkschnittstellenbeschreibungen

Gemäß §3 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) werden auf Grundlage einer Verordnung Luftschnittstellen für Funkanlagen festgesetzt.
Bitte beachten Sie auch die zugehörige Verordnung für die Festsetzung von Luftschnittstellen für Funkanlagen.

Alle veröffentlichten Funk-Schnittstellenbeschreibungen wurden entsprechend der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. April 2014 "über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt" nach Artikel 8 "Mitteilung von Spezifikationen zu Funkschnittstellen und Zuweisung von Funkanlagenklassen" notifiziert.

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Rechtliche Grundlagen

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