Werbungskosten Überblick

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die objektiv in Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Bestimmte Werbungskosten, wie beispielsweise Pflichtversicherungsbeiträge, Kammerumlagen und Wohnbauförderungsbeiträge, werden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Das Service-Entgelt für die e-card ist ebenfalls ein Pflichtbeitrag und wird bei der Lohnverrechnung automatisch berücksichtigt.

Die steuerwirksamen Werbungskosten reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.

Das Pendlerpauschale können Sie bei Ihrem Arbeitgeber durch eine Erklärung mit dem Formular L 34 EDV geltend machen. Sollten Sie dies versäumt haben, können Sie es jederzeit bei der Arbeitnehmerveranlagung nachholen. Weitere Werbungskosten können Sie nachträglich beim Finanzamt im Wege der Arbeitnehmerveranlagung beanspruchen. 

Was ist bei Werbungskosten grundsätzlich zu beachten?

Prinzipiell müssen Werbungskosten durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Fahrtenbuch) belegt werden können. Wenn nach Art und Höhe ein Nachweis nicht möglich ist, genügt die Glaubhaftmachung.

Tipp

Bitte legen Sie Ihrer Erklärung keine Belege bei. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.

Was ist das Werbungskostenpauschale?

Jeder aktiven Arbeitnehmerin und jedem aktiven Arbeitnehmer steht ein Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 Euro jährlich zu. Dieses Pauschale ist schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.

Die folgenden in der Praxis am häufigsten anfallenden Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 Euro jährlich betragen:

  • Arbeitskleidung
  • Arbeitsmittel und Werkzeuge
  • Arbeitszimmer
  • Aus- und Fortbildung, Umschulung
  • Betriebsratsumlage
  • Computer
  • Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
  • Fachliteratur
  • Fahrrad
  • Fahrtkosten
  • Fehlgelder  
  • Internet
  • Kraftfahrzeug
  • Reisekosten
  • Sprachkurse
  • Studienreisen
  • Telefon, Handy

Nähere Informationen finden Sie im aktuellen Steuerbuch oder online im ABC der Werbungskosten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024