Normverbrauchsabgabe (NoVA) Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kundinnen/Kunden geliefert wird oder zum ersten Mal zum Verkehr zugelassen wird (Import, Übersiedlung).
 
Nähere Informationen zur NoVA für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug in Österreich erwerben oder nach Österreich importieren wollen, sowie für Fahrzeughändlerinnen/Fahrzeughändler und Fahrzeugherstellerinnen/Fahrzeughersteller, die Kraftfahrzeuge an Kundinnen/Kunden in Österreich liefern, finden Sie unter usp.gv.at.