Breitband Austria 2030: Konsultation Zielgebiete Frühling 2024

Öffentliche Konsultation bis 15. Mai 2024

Das Breitbandbüro freut sich, Sie über die diesjährige öffentliche Konsultation der BBA2030-Zielgebiete in Kenntnis setzen zu dürfen, und ersucht Sie, die vorliegende Zielgebietskarte sorgfältig zu prüfen. Grundlagen für die Erstellung der Zielgebietskarte sind die IST-Daten der ZIB vom 3. Quartal 2023 (Stichtag: 8. März 2024) sowie die vertraglich fixierten Daten des geförderten Ausbaus im Rahmen der Initiativen Breitband Austria 2020 und Breitband Austria 2030 vom 1. Quartal 2024.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation weder die dem Breitbandbüro vorliegenden PLAN-Daten der ZIB vom 3. Quartal 2023 berücksichtigt noch Priorisierungen der Zielgebietskarte gemäß Kapitel 4.9 der BBA2030: OpenNet Sonderrichtlinie vorgenommen wurden. Beachten Sie daher, dass es zwischen der vorliegenden Zielgebietskarte und einer etwaigen Förderkarte zu starken Abweichungen kommen wird.

Prüfen Sie, ob in der ZIB Ihren eigenwirtschaftlichen PLAN-Daten die richtige Finanzierungsart zugeordnet ist. Die Kategorien „Bundesförderung“ und „Bundesförderung mit Top-Up Förderungen“ werden bei der Erstellung einer Förderkarte nicht berücksichtigt.

Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf des Konsultationsprozesses zu gewährleisten, verwenden Sie für eine etwaige Rückmeldung bitte die den Zielgebieten beiliegende Excel-Vorlage mit dem Namen „Rückmeldung BBA2030 Konsultation Zielgebiete Frühling 2024.xlsx“. Nur durch die Verwendung von Rasterzellen-IDs (z.B. 100mN28090E47952) anstatt von Adressen kann eine eindeutige geografische Zuordnung gewährleistet werden. Allfällig benötigte Rasterzellen-IDs können Sie der Zielgebietskarte entnehmen.

Darüber hinaus müssen Sie diese Daten, soweit noch nicht erfolgt, im Rahmen der ZIB-Meldung ebenfalls an die RTR-GmbH übermitteln.

Das Breitbandbüro muss weitestgehend ausschließen können, dass gemeldete PLAN-Daten keine bloße Interessensbekundung darstellen. Wenn eine angekündigte Investition letztendlich nicht getätigt wird, die staatlichen Maßnahmen aber gleichzeitig zurückgestellt wurden, kann dies die Einführung von Breitbanddiensten im Zielgebiet verzögern. Beachten Sie daher, dass gemäß Randnummer (65) der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26. Jänner 2013 zur Beurteilung geplanter eigenwirtschaftlicher Ausbauvorhaben im Nachgang dieser Konsultation zusätzliche Unterlagen verlangt werden können.

Bis maximal sechs Monate nach Ende der öffentlichen Konsultation können die geprüften Rückmeldungen für die Erstellung einer BBA2030-Förderkarte herangezogen werden.

Rasterzellen, in denen sich laut Abgestimmter Erwerbsstatistik der Statistik Austria Haushalte befinden (Datenstand: 31. Oktober 2021), sind in der Zielgebietskarte entsprechend gekennzeichnet.

Download

Ihre Rückmeldungen richten Sie bitte bis 15. Mai 2024 per E-Mail mit dem Betreff „BBA2030: Konsultation Zielgebiete Frühling 2024“ an das Breitbandbüro unter breitbandbuero@bmf.gv.at. Für etwaige Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an diese E-Mailadresse.