Zahlen und Fakten zum Postwesen in Österreich

Ein flächendeckendes, serviceorientiertes Postwesen ist eine wichtige Grundlage für gut funktionierendes Arbeiten und Leben. Einen Überblick über das Postwesen in Österreich geben die Zahlen und Fakten, die hier grafisch und textuell aufbereitet sind. Dargestellt sind unter anderem Zahlen zu Versandmengen, Postdiensteanbietern, Geschäftsstellen und Beschäftigten.

Auszug aus der Broschüre "Zahlen und Fakten 2021" (2. Ausgabe, Redaktionsschluss: November 2021)

Ein serviceorientiertes Postwesen mit einer flächendeckenden Versorgung ist grundlegend für das Wirtschaften und das Leben in einem gut funktionierenden Staat. Ein flächendeckendes Postwesen sorgt auch für Infrastruktur-Fairness zwischen Stadt und Land und zentralen und dezentralen Regionen. Postdienstleistungen beinhalten den Versand von Briefen und Paketen im Inland sowie auch ins Ausland beziehungsweise aus dem Ausland. In Österreich ist der Postmarkt seit 1. Jänner 2011 liberalisiert. Die Liberalisierung der Postmärkte erfolgte aufgrund europarechtlicher Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Postmarktes. Zur Wahrung des freien Wettbewerbs auf den nationalen Märkten wurden in den Ländern der Europäischen Union Regulierungsbehörden eingerichtet. In Österreich basiert die Regulierung des Postmarktes auf dem Postmarktgesetz (PMG). Als Post-Regulationsbehörde ist die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingerichtet. Die RTR-GmbH ist zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Postmarktgesetzes. Sie stellt auch Marktdaten in Form von Publikationen als auch als Open Data zur Verfügung. Siehe www.rtr.at. Auf ministerieller Ebene ist seit der Novelle des Bundesministeriengesetzes 1986 (in dem Fall BGBl. I Nr. 98/2022) das Bundesministerium für Finanzen (BMF) für Angelegenheiten des Post und Fernmeldewesens zuständig. Die zuständige Fachsektion im BMF ist die Sektion VI - Telekommunikation, Post und Bergbau. Sie ist auch der Sitz der Obersten Postbehörde. Die Oberste Postbehörde erarbeitet Planungsgrundlagen für die Postpolitik und vollzieht das Postrecht. Sie koordiniert die Mitarbeit Österreichs in internationalen Organisationen wie dem Weltpostverein (UPU), der Europäischen Union und der Vereinigung der Europäischen Postbehörden (CERP).

 

Postdiensteanbieter in Österreich

Postdiensteanbieter sind Unternehmen zur Beförderung und Zustellung von Postsendungen. Mit der Liberalisierung des Postmarktes ab 1. Jänner 2011 in Österreich sind auch private Postdienstleister möglich. Post-Universaldienste stellen die Grundversorgung der Bevölkerung in Österreich im Inland als auch grenzüberschreitend mit Postdiensten sicher. Ein Universaldienst muss flächendeckend im Bundesgebiet angeboten werden, erschwinglich sein und über gewisse Qualitäten verfügen. Die Österreichische Post AG ist verpflichtet, den Universaldienst zu erbringen. Auch andere Postdiensteanbieter dürfen die genannten Dienste anbieten. Auf Basis des Postmarktgesetzes (PMG) veröffentlicht die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH in regelmäßigen Abständen die Liste der angezeigten und konzessionierten Postdienste und die von der Österreichischen Post AG verwendeten Postleitzahlen. Mit Stand von 21. Oktober 2019 gab es 52 Postdiensteanbieter in Österreich, davon 45 angezeigte Postdienste und 6 konzessionierte Postdienste. Details hierzu unter www.rtr.at „Open Data – Datensätze“.

 

Regulierungsbehörden und Geschäftsstelle für das Postwesen in Österreich

Anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten besteht in Österreich keine „einheitliche“ Regulierungsbehörde für den Bereich Medien und Telekommunikation. Als Regulierungsbehörde für den Postmarkt ist die Post-Control-Kommission (PCK) eingerichtet. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist die unabhängige und weisungsfreie Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Audiomedien und die elektronischen audiovisuellen Medien in Österreich. Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Die Post-Control-Kommission (PCK) ist in Österreich seit 2008 für die Regulierung des Postmarktes zuständig.

Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) ist die Geschäftsstelle der KommAustria, der TKK sowie der PCK. Sie ist in diesen Bereichen den Behörden vollumfänglich weisungsgebunden. Die RTR-GmbH fungiert im Bereich der Postregulierung als die Geschäftsstelle der Post- Control-Kommission (PCK). Die RTR ist in zwei Fachbereiche unterteilt, den Fachbereich Medien „RTR.Medien“ sowie den Fachbereich Telekommunikation und Post „RTR.Telekom.Post“. Jeder Fachbereich wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die RTR-GmbH beschäftigt rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. International sind weitere Institutionen wie der Weltpostverein (UPU), die Europäische Union und die Vereinigung der Europäischen Postbehörden (CERP) für das Postwesen relevant.

 

Meilensteine des Postwesens 

1866 Gründung der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Die PTV wurde als Sonderabteilung für Post und Telegraphie im damaligen Handelsministerium eingerichtet. Das Unternehmen teilte sich bis zu seiner Auflösung 1996 in drei Sparten auf: Post und Postbusse, Telekommunikation sowie Organisation und Personal.
1.1.1995 Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft.
1.5.1996 Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes Ausgliederung der PTV aus der Bundesverwaltung. Gründung der Post und Telekom Austria AG (PTA). Das gesamte Aktienkapital hielt die Post und Telekommunikations-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG), eine Holdinggesellschaft im Besitz der Republik Österreich.
1998 Liberalisierung des Telekom-Marktes in Österreich. Aufgliederung der Post- und Telekom Austria AG (PTA) in die Unternehmen Telekom Austria und in die Österreichische Post AG.
1999 Die Österreichische Post AG wurde rechtlich als Logistik- und Postunternehmen verselbständigt.
2000 Abspaltung des Geschäftszweigs Postautodienst vom Mutterkonzern der Österreichischen Post AG an die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG).
2001 Einrichtung der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH).
15.5.2006 Verkaufsstart der 41,3 Millionen Aktien der Österreichischen Post AG zum Emissionskurs von 19 Euro an der Wiener Börse. Der Börsengang erfolgte mit 49 prozentigem Streubesitz.
1.1.2008 Erweiterung der seit 1997 bestehenden Telekom-Control-Kommission (TKK) um einen zweiten Senat für Postangelegenheiten. Die RTR-GmbH ist für Regulierungsangelegenheiten des Postwesens zuständig.
1.1.2011 Vollständige Liberalisierung des österreichischen Postmarktes in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU-Postdiensterichtlinie. Der bis dahin bestehende Monopolbereich, der „reservierte Postdienst“ der Österr. Post AG, wurde für den Wettbewerb freigegeben.
7.1.2020 Durch eine Novelle des Bundesministeriengesetzes wanderten die Aufgabenbereiche der Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) in das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Das BMLRT ist Oberste Postbehörde.
April 2021 Die Österreichische Post AG steht zu 52,8 % (Stand: April 2021) im Besitz der staatlichen Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG), der Rest ist im Wesentlichen Streubesitz und wird an der Börse gehandelt. Die Eigentümerrechte werden vom Bundesministerium für Finanzen im Wege der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) wahrgenommen.

 

 

Beschäftigte bei Postdiensteanbietern

Bei den Beschäftigten der Postdiensteanbieter zeigt sich im 4. Quartal 2020 mit insgesamt 21.815 Vollzeitäquivalenten eine Zunahme der Zahlen. Der Großteil davon entfiel auf eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (19.858 Vollzeitäquivalente = VZÄ) und geringer auf Leasingpersonal (1.957 VZÄ) zur Bewältigung von Arbeitsspitzen. Der Großteil der Beschäftigten entfiel auf die Österreichische Post AG. Neben eigenen Beschäftigten und Leasingpersonal betrauen Postdienstunternehmer für einzelne Arbeitsschritte Unterauftragnehmer.

 

Aufgabestellen der Postdiensteanbieter

Bei den Aufgabestellen handelt es sich um Einrichtungen, wo die Absenderinnen oder Absender ihre Postsendungen in das Postnetz zur Weiterbeförderung geben können. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Postbriefkästen im öffentlichen Raum. Bei den Post-Annahmestellen werden Post Geschäftsstellen von Bediensteten des Postdienstbetreibers „eigenbetrieben“ oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Postdienstbetreiber von Dritten „fremdbetrieben“. Zu den Aufgabestellen zählen auch alternative Versorgungslösungen wie „mobile Postämter“ oder „Landzusteller“. Verteilzentren sind Standorte, an denen der Postdiensteanbieter die ihm übergebenen Sendungen sortiert. Ende 2020 betrieben die Postdienstanbieter 14.633 Briefaufgabekästen, 4.212 Annahmestellen und 102 Verteilzentren in ganz Österreich. Die Österreichische Post AG ist verpflichtet, den Universaldienst zu erbringen, mit dem eine flächendeckende Postdienste-Versorgung Österreichs gewährleistet wird.

 

Abgabestellen der Postdiensteanbieter

Unter den Abgabestellen versteht man die Stelle, an der die Zustellerin oder der Zusteller die Postsendung an die Adressatin, den Adressaten oder das Unternehmen abgibt. Unter Abgabestelle wird eine Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers oder der Empfängerin verstanden. Gibt es in einem Mehrparteienhaus mehrere versorgte Abgabestellen, wird jede einzelne Abgabestelle ausgewiesen. Bei den Abgabestellen handelt es ich um Hausbrieffachanlagen und Landabgabekästen. Landabgabekästen sind Abgabestellen in dünn besiedelten Gebieten für mehrere Haushalte. In Österreich gab es Ende 2020 rund 4,8 Millionen Hausbrieffachanlagen an rund 2,2 Millionen Standorten sowie 101.982 Landabgabekästen an 15.210 Standorten.

 

Gesamtsendungsmengen Briefe und Pakete 2016–2020

Eine Briefsendung ist gemäß Postmarktgesetz eine „Mitteilung in schriftlicher Form auf einem physischen Träger jeglicher Art, die befördert und an die von der Absenderin oder vom Absender auf der Sendung selbst oder ihrer Verpackung angegebene Anschrift“ zugestellt wird. Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften gelten nicht als Briefsendungen. Ausgewiesen werden Briefsendungen, die von inländischen Postdiensteanbietern zur Zustellung im Inland übernommen werden. Bei den Briefsendungen in das Ausland sind Briefe aus dem Ausland nicht im Datensatz enthalten. Eine Paketsendung ist eine Sendung mit max. 31,5 kg Sendegewicht. Die Sendungen in das Ausland („Outbound“) beinhalten Brief- und Paketsendungen, die von inländischen Postdiensteanbietern übernommen und an ausländische Postdiensteanbieter zur Zustellung im Ausland übergeben werden. Als Paketsendungen aus dem Ausland („Inbound“) werden nur diejenigen Sendungen erfasst, die von ausländischen Postdiensteanbietern zur Zustellung im Inland übernommen werden. Sendungen aus dem Ausland, die anderweitig nach Österreich transportiert und erst dann auf den Postweg gebracht werden, sind als Inlandssendungen erfasst. Der Trend der sinkenden Briefsendungen, der sich schon Jahre davor abgezeichnet hat, wurde Im Jahr 2020 verstärkt. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Anzahl der Briefsendungen um 6,8 % ab und die der Paketsendungen um 17,2 % zu. Insgesamt wurden im Jahr 2020 rund 613 Millionen Briefe im Inland versendet und 49 Millionen Briefe in das Ausland. Es wurden rund 260 Millionen Pakete im Inland zugestellt und 31 Millionen in das Ausland.

 

Gesamtumsätze aus Briefen und Paketen 2016–2020

Bei den Umsätzen der Postdiensteanbieter handelt es sich um sämtliche Umsätze (Nettowerte in Euro), die in Österreich erzielt werden. Die Briefumsätze gingen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % zurück, während die Umsätze aus den Paketsendungen ein deutliches Plus von 16,8 % verzeichneten.