Neues Telekommunikationsgesetz seit 1. November 2021 in Kraft (BGBl. I Nr. 190/2021)

Der Nationalrat hat am 13. Oktober 2021 das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. 

Schwerpunkte des Telekommunikationsgesetzes 2021

Zu einem der Schwerpunkte des Telekommunikationsgesetzes 2021 gehört die Beschleunigung des Ausbaus von Breitband Fest- und Mobilfunknetzen. Zur Schaffung von Investitionsanreizen im Bereich des Netzausbaues gibt es für Betreiber wettbewerbsrechtliche Vereinfachungen im Bereich Kooperations- und Ko-Investitionsvereinbarungen. Überdies wird die gemeinsame Nutzung von Sendemasten weiter forciert, um die Anzahl zu reduzieren und den Infrastrukturausbau in entlegeneren Gebieten attraktiver zu machen. Außerdem wird es eine Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich geben, was die Rahmenbedingungen für Investitionen in den österreichischen Mobilfunkausbau verbessern soll. 

Außerdem wird ein leichterer Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit besonderen Bedürfnissen entwickelt. Bei der Notrufnummer 112 wird es in Zukunft die Möglichkeit für einen textbasierten Notruf geben. Das bedeutet, dass diese Menschen anderen Endnutzern im Bereich der Zugänglichkeit der Notrufnummer 112 gleichgestellt sind.

Das Telekommunikationsgesetz 2021 bringt auch eine Vielzahl an Neuerungen im Bereich Konsumentenschutz: in Zukunft wird es konsumentenfreundliche Regelungen für Bündelprodukte, Maßnahmen gegen Nummernmissbrauch (Ping-Anrufe), sowie vorvertragliche Informationspflichten geben - jeder Kunde wird bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Vertragszusammenfassung mit den wesentlichen Verpflichtungen zwischen Betreiber und Konsumenten erhalten. Ein erleichterter Wechsel des Anbieters von Internetzugangsdiensten durch die Kontinuität des Internetzugangsdienstes, sowie der Digitalradioempfang in Autos werden auch durch das Telekommunikationsgesetz implementiert.

Netzsicherheit

Das Telekommunikationsgesetz 2021 enthält auch die Umsetzung eines Monitoring Systems für etwaige Hochrisikozulieferer beim Aufbau von 5G-Netzen. Dies ist ein Teil der Umsetzung der 5G-Toolbox, die die Europäische Kommission von allen Mitgliedsstaaten erwartet. Durch einen neuen Beirat bei der Regulierungsbehörde soll alle zwei Jahre ein Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozulieferer erstellt werden.

EECC-Umsetzung und Neukodifizierung

Im Jahr 2018 wurden vier der fünf wesentlichen Richtlinien des europäischen Telekommunikationsrechtes in eine einzige, neue Grundlagenrichtlinie zusammengeführt und überarbeitet – den Europäischen Elektronischen Kommunikations Kodex (EECC). Dieser neue Rechtsrahmen wird mit dem neuen Telekommunikationsgesetz im österreichischen Recht umgesetzt.

Weitere Informationen

Telekommunikationsgesetz 2021

Telekommunikationsgesetz 2021 als signiertes PDF