5G Faktencheck

Zusätzlich zur der bereits bestehenden Infrastruktur befindet sich das 5G-Netz in Österreich im Ausbau. Das bereitet manchen Menschen Sorgen, daher bietet diese Seite Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Leistungsfähige Breitbandnetze werden für unsere modernen Gesellschaften immer wichtiger, denn wettbewerbsfähige Infrastruktur benötigt effiziente Kommunikations- und Informationssysteme. Und auch im Alltag kann man auf schnelles und breitbandiges Internet nicht mehr verzichten, sei es für Anwendungen wie z.B. Smart Home und e-Government, selbstlernende Roboter oder Auto-Assistenzsysteme. Damit all diese technischen Hilfsmittel auch tatsächlich reibungslos funktionieren und große Datenmengen rasch ihr Ziel erreichen, müssen unsere bestehenden Mobilfunknetze ausgebaut werden. Hier kommt das Potential des neuen 5G-Mobilfunkstandards ins Spiel.

Was kann 5G?

Bei 5G handelt es sich um eine neue Entwicklungsstufe im Mobilfunk, die sogenannte fünfte Generation. Sie wird vor allem die mobile Datenübertragung durch größere Kapazitäten innerhalb einer Mobilfunkzelle revolutionieren.

Das 5G-Netz bietet aber noch viele weitere Möglichkeiten an. Denn die Vernetzung weitet sich durch die Kommunikation und Interaktion von Mensch zu Maschine und Maschine zu Menschen (M2M) aus.

Im 5G-Netz werden Glasfaserverbindungen künftig bis zu 100-mal höhere Datenraten als bei heutigen LTE-Netzen möglich sein. Also bis zu 10.000 MBit/s. Die weiteren Vorteile dieser neuen Technologie sind beispielsweise eine signifikante Reduktion des Energieverbrauchs pro übertragenem Bit und die geringe Latenzzeit ermöglicht zeitkritische Anwendungen.

Diese Leistungen kann der bisherige Mobilfunkstandard 4G nicht erbringen.

Wo steht Österreich bei 5G?

Mit der 5G-Strategie setzt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) Bedingungen für die Einführung des 5G-Mobilfunk-Standards in Österreich, um die damit verbundenen Chancen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft optimal zu nutzen. Durch gezielte Förderprogramme, Innovationskooperationen, Testumgebungen und innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) soll zudem die Entwicklung von 5G-Diensten und -Anwendungen vorangetrieben werden.

Ziel ist es, eine nahezu flächendeckende Verfügbarkeit ultraschneller Breitbandanschlüsse (100 Mbit/s) in den kommenden Jahren zu verwirklichen. 5G soll nicht nur in allen Landeshauptstädten und auf den Hauptverkehrsverbindungen verfügbar sein, sondern auch in ländlichen Regionen.

Die erfolgreiche Versteigerung der 5G-Lizenzen in Österreich zeigt bereits die Notwendigkeit dieses neuen Mobilfunkstandards. Zur Versteigerung gelangten die Frequenzen 3,4 bis 3,8 GHz, welche die Basis der ersten Ausbaustufe bilden. Damit können Mobilfunkbetreiber in den Städten hohe Bandbreiten anbieten, andererseits kann es von regionalen Anbietern genutzt werden, um Breitbandkunden in Randlagen zu versorgen. Mit der erfolgten Versteigerung befindet sich Österreich zudem in der europäischen 5G-Spitzengruppe, was den Zeitpunkt der Vergabe, das zur Verfügung stehende Frequenzspektrum und die Ausstattung der Betreiber angeht.

Gibt es gesundheitliche Risiken?

In Österreich kümmert sich unter anderem der Wissenschaftliche Beirat Funk (WBF) um mögliche Gesundheitsrisiken und die Auswertung aller jährlich und weltweit erscheinenden aktuellen Studien dazu (über 150 pro Jahr). Für eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder von elektrisch betriebenen Geräten oder Funkanlagen (= Elektrosensibilität) gibt es bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis.

Aufbauend auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Grenzwerte entwickelt, die letztlich als Stand der Wissenschaft auch von der Europäischen Union übernommen wurden. Auch das BMF richtet sich nach diesen Grenzwerten. Letztlich stellt auch der österreichische Oberste Sanitätsrat als zweites bedeutendes Expertengremium zu diesem Thema klar, dass bei Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte keine Gesundheitsgefahr anzunehmen ist.

Fragen und Antworten zu 5G

Dennoch bereitet manchen Menschen der Umstieg auf 5G einige Sorgen. Vor allem im Netz ist eine emotionale Debatte um angebliche Gesundheitsrisiken entbrannt.

Das BMF klärt daher die wichtigsten Fragen und gibt Antworten:

Welche Strahlung wird bei 5G verwendet und welche Auswirkungen hat sie auf den Körper?

Bei 5G handelt sich wie auch bei den derzeit verwendeten Technologien um elektromagnetische Strahlung bzw. elektromagnetische Wellen die sich im Raum ausbreiten. Beispiele für elektromagnetische Wellen sind Radiowellen, Mikrowellen, Wärmestrahlung, Licht und dergleichen, die sich physikalisch nur durch die jeweilige Frequenz bzw. der Wellenlänge unterscheiden.

Auswirkungen auf den menschlichen Körper konnten bis heute nicht nachgewiesen werden, bekannt ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben. Sobald elektromagnetische Wellen in Gewebe eindringen, wird die Energie in Wärme umgewandelt. Nichtthermische Effekte (auch athermische oder Niedrigdosis-Effekte genannt), also andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper, sind bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden.

Als Basisgröße für die Beurteilung der Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Felder findet jene Energie Verwendung, die pro Zeiteinheit im Gewebe absorbiert wird. Die spezifische Absorptionsrate (SAR) wird somit in Watt pro Kilogramm (W/kg) angegeben. Die SAR gibt an, in welchem Ausmaß die Sendeleistung einer Funkanlage (darunter fallen auch Mobiltelefone oder Mobilfunkanlagen) vom Körper aufgenommen wird.

Die Absorption von hochfrequenten Feldern im Körper ist aber stark frequenzabhängig. Die Eindringtiefe wird mit steigender Frequenz kleiner, daher sind die Referenzwerte frequenzabhängig festgelegt. Referenz- und Grenzwerte werden von der ICNIRP (englisch für Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) festgelegt und von den Fernmeldebehörden österreichweit überwacht.

Für die geltenden, international empfohlenen ICNIRP-Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO sowie für die in Österreich zutreffende ÖVE/ÖNORM R23-1 lässt sich festhalten, dass entsprechende Grenzwerte, die sich auf die unmittelbar von der Funkanlage ausgehenden elektromagnetischen Felder beziehen, bei Basisstationen in der Regel bereits im Abstand von wenigen Metern deutlich unterschritten werden. Die vorgegebenen Grenzwerte sind dabei unabhängig von der Anzahl der Sendeanlagen zu betrachten. Selbst wenn durch eine größere Anzahl von Sendeanlagen mehr einzelne Immissionen verursacht werden sollten, sind die Einzelwerte zusammen zu rechnen. Die Messungen der verantwortlichen Fernmeldebehörden zeigen, dass die Immissionsbelastung bereits jetzt so gering ist, dass eine Überschreitung der Grenzwerte auch bei dem Ausbau von 5G ausgeschlossen erscheint.

Die Messungen durch die Fernmeldebehörden sind meist um den Faktor 100 bis 1000 unter den maximal erlaubten Grenzwerten. Sollte es im unwahrscheinlichen Fall zu Überschreitungen kommen, ist es die Aufgabe der Fernmeldebehörden, unverzüglich einzuschreiten und den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Wo finde ich den SAR-Wert meines Mobiltelefons?

Eine sehr gute Übersicht zu den SAR-Werten für Mobiltelefone bietet das Forum Mobilkommunikation (FMK).

Immer wieder wird die Nutzung von Smartphones mit erhöhtem Krebsrisiko in Verbindung gebracht. Gilt Mobilfunkstrahlung als krebserregend?

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann gesagt werden, dass es bei Einhaltung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) arbeitet dazu bereits seit Jahren mit führenden Wissenschaftern zusammen, um regelmäßig den aktuellen Stand der Wissenschaft zu analysieren. Der Wissenschaftliche Beirat Funk des BMF, der ausschließlich unabhängige und objektive Entscheidungsgrundlagen für die Politik zu liefern hat, hat seit seiner Konstituierung regelmäßig, zuletzt 2021, nach Analyse aller einschlägigen und weltweit vorliegenden Studien festgestellt, dass anhand dieser Studienlage von einer Gefährdung der Gesundheit nicht ausgegangen werden kann.

Der WBF hat sich zudem auch mit Veröffentlichungen auseinandergesetzt, die eine Gesundheitsgefahr behauptet haben, aber nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Die darin enthaltenen Behauptungen konnten bei näherer wissenschaftlicher Betrachtung nicht nachvollzogen werden.

Der Beirat besteht aus international anerkannten österreichischen Wissenschaftlern verschiedener technischer und medizinischer Fachdisziplinen.

Wie kann ich mich als Nutzer vor zu viel Strahlung schützen?

Je näher ein Mobiltelefon bei einer Mobilfunkstation ist, desto geringer ist die erforderliche Sendeleistung, um zur Mobilfunkstation zurückzusenden. Der Regelbereich der Sendeleistung eines Mobiltelefons reicht von 0,001 Watt bis maximal 2 Watt und ist damit sehr viel geringer als bei vorhergehenden Mobilfunkgenerationen.

Bei schlechtem Empfang erreichen Mobiltelefone die maximale Strahlungsleistung: So wird bei der Nutzung des Mobiltelefons in stark elektromagnetisch abgeschirmten Räumen wie zum Beispiel in Autos oder in Gebäuden mit dicken Wänden die Sendeleistung automatisch erhöht, um die Mobilfunkstation zu erreichen.

Durch die Nutzung von Headsets wird der Abstand zwischen Sendeantenne und Kopf vergrößert, die wirksam abgestrahlte Energie nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Auch die Ärztekammer hat Infos zum Umgang mit Mobiltelefonen in ihren 10 Handy-Regeln zusammengetragen.

Was bedeutet das nun für den 5G-Ausbau?

Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden,

  • in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2 GHz Band),
  • die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6 GHz-Band) oder
  • die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700 MHz-Band)

Viele Erkenntnisse früherer Mobilfunkgenerationen sind auf 5G übertragbar. So ist auch die Sendeleistung von Geräten und Funkmasten mit der Weiterentwicklung der Technologie kontinuierlich gesunken. Im 2G-Zeitalter haben mobile Endgeräte (Handys) mit bis zu zwei Watt gesendet, bei 4G-Geräten sind es nur noch bis zu 0,125 Watt. Die Reduktion ist weniger aus Gesundheitsbedenken erfolgt – die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehen Grenzwerte werden ja bei weitem unterschritten –, sondern vor allem zur Senkung des Energieverbrauchs.

Was sagen Skeptiker des Ausbaus über Gesundheitsrisiken?

Von sogenannten 5G-Skeptikern wird oft behauptet, dass Mobilfunk krebserregend wäre, weil seitens der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) eine Einordnung in die Gruppe 2B erfolgte. Zum Bewertungskonzept der IARC zur Kanzerogenität von Stoffen ist festzuhalten, dass 2011 elektromagnetische Hochfrequenzfelder der Gruppe 2B zugeordnet wurden (d.h. alle Funkdienste wie Mobilfunk, Fernsehen, Radio, WLAN, etc.).

In dieser Gruppe 2B erscheinen jedoch auch Stoffe wie Aloe Vera und Kokosöl. Die Einstufung 2B bedeutet nicht möglicherweise „krebserregend“, sondern lediglich, dass es zwar theoretisch möglich, aber nicht wahrscheinlich ist, an Krebs durch Mobilfunk und ähnliche Anwendungen zu erkranken.

In diesem Zusammenhang wird oft das Moratorium gegen den 5G-Ausbau – welches unter Anderem von Prof. Lennart Hardell unterstützt wird – zitiert. Dieses Moratorium geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Die daran Beteiligten verkennen sowohl die physikalischen Grundlagen als auch die rechtlichen Vorgaben. Die Grenzwerteregelungen sind so ausgestaltet, dass die physikalische Gesamtbelastung durch die Gesamtzahl aller Sender an einem bestimmten Ort niemals überschritten werden darf. Daher ist die Grundannahme des Moratoriums, nämlich, dass der Ausbau von 5G zu einer Erhöhung der Gesamtbelastung führen wird, falsch. Es wird die Pflicht zur Einhaltung der Gesamtbelastung und die Tatsache, dass durch den verstärkten Einsatz von 5G die 3G Sendeantennen schrittweise abgebaut werden, schlichtweg ignoriert.

Damit ist das Moratorium zwar ein interessanter Beitrag zur ohnehin in allen Ländern geführten Gesundheitsdebatte, aber als Entscheidungsgrundlage wenig aussagekräftig. Bedauerlicherweise werden solche, durchaus Angst verbreitenden Äußerungen weitaus häufiger verbreitet als jene überwältigend große Anzahl von Studien, die auf wissenschaftlicher Basis bei Einhaltung der Grenzwerte keine gesundheitlichen Effekte feststellen können.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass internationale Studien auf dem Gebiet des Mobilfunks mit Hilfe des bereits 2004 gegründeten Wissenschaftlichen Beirats Funk permanent und genauestens beobachtet und auch die Erkenntnisse jährlich aktualisiert werden. Anhand der neuesten Studien kann somit eine Risikobewertung vorgenommen werden. Durch regelmäßige Messungen wird außerdem sichergestellt, dass keine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen besteht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den elektromagnetischen Feldern von 5G in den bestehenden Grenzwerteregelungen und einem erhöhten Gesundheitsrisiko kann nach heutiger wissenschaftlicher Faktenlage ausgeschlossen werden.