Normverbrauchsabgabe und Finanzsperrauskunft

Hier können Sie erfahren, ob eine bestimmte Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist.

Voraussetzung für eine mögliche Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Inland ist, dass die entsprechende Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) nicht mit einer Sperre in der Zulassungsdatenbank-Genehmigungsdatenbank nach § 30a Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) eingetragen ist. Eine Freischaltung einer gesperrten Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) erfolgt durch die Finanzbehörden, sobald die für das Kraftfahrzeug anfallenden Steuern entrichtet wurden.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024