Sonderausgaben

Das Einkommensteuergesetz zählt bestimmte private Ausgaben - wie beispielsweise Spenden oder Kirchenbeiträge - auf, die steuerlich begünstigt werden. Sind die aufgezählten Ausgaben gleichzeitig Werbungskosten oder Betriebsausgaben, dann sind sie als solche abzugsfähig.