PoUS – Proof of Union Status

 

Ab 1. März 2024 ist das von der Europäischen Kommission eingeführte elektronische System „PoUS – Proof of Union Status“ anzuwenden.
Die Grundlagen dafür finden sich im UZK, sowie in den dazu ergangenen Verordnungen und Beschlüssen.

Das PoUS-Systems dient der Implementierung eines neuen Geschäftsprozesses in Zusammenhang mit der Ausstellung und Vorlage von T2L/T2LF-Papierdokumenten zum Nachweis des Unionscharakters von Waren, welche durch elektronischen Datenaustausch ersetzt werden.

Die Automatisierung der Geschäftsprozesse umfasst die Einrichtung eines gemeinsamen Datenspeichers, der die Daten der Statusnachweise für alle Zollbehörden der Mitgliedstaaten zugänglich macht.

Der Zugang für die Wirtschaftsbeteiligten erfolgt über ein Specific Trader Portal (PoUS-STP) als Teil des EU Customs Trader Portal (EUCTP). Der Zugang wird analog zu Portal Zoll/Customs Decisions Austria (CDA) bzw. INF über das Unternehmensserviceportal (USP) geregelt. Dort muss das bestehende Benutzerkonto um das entsprechende Verfahrensrecht (PoUS STP) erweitert werden.

 

Das PoUS-System wird in 2 Phasen implementiert:

  • Phase 1: Einführung der elektronischen T2L/T2LF-Dokumente (01.03.2024)
  • Phase 2: Einführung des elektronischen Warenmanifests sowie einer Schnittstelle zum European Maritime Single Window Environments (02.06.2025)

 

EU-Dokumentation für die Implementierung von PoUS

Funktionale Beschreibungen/Geschäftsprozessmodelle (BPM)

Hilfreiche Dokumente und Dateien