FAQ Unionszollkodex (UZK) Austrian Customs Clearance System ACCS


Hier finden Sie Informationen zu den künftigen neuen Zollabfertigungsystemen NCTS 5 (Transit), AES (Export) & AIS (Import), welche laufend aktualisiert in Form von FAQs veröffentlicht werden. 

NCTS 5 - New Computerised Transit System

Die Abhängigkeiten sind in nationalen Prüfungen festgelegt.

Die Übergangsfrist beginnt mit Produktionsstart und endet nach derzeitigem Stand am 21.01.2025. Definiert ist diese in CL990 „Transitional Date“.

Der Produktivstart wird nach derzeitigem Stand der 02.09.2024 sein.

Beispiel einer IE056C:
<CC056C xmlns:ns2="http://ncts.dgtaxud.ec">
 <messageSender>NTA.AT</messageSender>
 <messageRecipient>swp.transit.agent</messageRecipient>
 <preparationDateAndTime>2024-02-28T15:19:33</preparationDateAndTime>
 <messageIdentification>7811PBP1SG7ZUJ</messageIdentification>
 <messageType>CC056C</messageType>
 <correlationIdentifier>t2ssd45c0g6t</correlationIdentifier>
 <TransitOperation>
  <LRN>Herbert_CL_AA_16193185</LRN>
  <businessRejectionType>015</businessRejectionType>
  <rejectionDateAndTime>2024-02-28T15:19:33</rejectionDateAndTime>
  <rejectionCode>12</rejectionCode>
 </TransitOperation>
 <CustomsOfficeOfDeparture>
  <referenceNumber>AT100000</referenceNumber>
 </CustomsOfficeOfDeparture>
 <HolderOfTheTransitProcedure>
  <identificationNumber>AT012345678900</identificationNumber>
  <name>Claus Thorup</name>
  <Address>
   <streetAndNumber>Bildbjergvej 4</streetAndNumber>
   <postcode>44149</postcode>
   <city>Aarhus</city>
   <country>AA</country>
  </Address>
 </HolderOfTheTransitProcedure>
 <FunctionalError>
  <errorPointer>/CC015C/HolderOfTheTransitProcedure/Address/country</errorPointer>
  <errorCode>12</errorCode>
  <errorReason>CL248</errorReason>
  <originalAttributeValue>AA</originalAttributeValue>
 </FunctionalError>
</CC056C>

Muster für das Versandbegleitdokument und die Liste der Positionen sind in den Anhängen B-02 bis B-05 UZK-DA enthalten.

Dazu gibt es auch Druckvorgaben (Printing Guidelines) der EU-Kommission. Diese finden Sie auch auf der BMF-Homepage bzw. hier (Word, 607 KB).

AES - Automated Export System

Solche Fälle kommen in Österreich vor. Die Daten der EXS sind bereits in der Ausfuhranmeldung oder in der Wiederausfuhr-Mitteilung zu machen, da ansonsten die EXS bei der Ausgangszollstelle eingefordert wird und dadurch unnötige Aufenthalte und zusätzliche Kosten verursacht werden. Ausgenommen davon sind: Ausfuhren bzw. Versendung in die Schweiz (CH), nach Liechtenstein (LI), Norwegen (NO), San Marino (SM), Vatikanstaat (VA), Ålandinseln (FI), Athos (GR), Französisch-Guayana (FR), Guadeloupe (FR), Kanarische Inseln (ES), Martinique (FR), Réunion (FR), Helgoland (Deutschland) (DE), Livigno (Italien) (IT), Mayotte (FR)

Die Wiederausfuhrmitteilung (IE570) dient der Information an die Ausgangszollstelle in Fällen, in denen Nicht-Unionswaren unmittelbar aus der vorübergehenden Verwahrung in ein Drittland verbracht werden und für die keine Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Ausgangsanmeldung (EXS) besteht (Art. 274 Abs. 1 UZK).

Es wird keinen Vorschlag für den Ausdruck des ABD und des Ausgangsnachweises vom BMF geben. Eine Formatvorlage könnte das Fallback ABD bieten. Dieses finden Sie hier:

Printing-Guidelines (PDF, 125 KB)

BC-EAD-Form-_SfA_V1.02. (PDF, 42 KB)

BC-EAD LoI Form _SfA_V1.02 (PDF, 40 KB)

 

 

Eine Veröffentlichung der DDNXA inklusive einer Liste der in AT nicht umgesetzten Szenarien finden Sie auf der BMF-Homepage bzw. hier.

Die Möglichkeit bzw. Verpflichtung zur Abgabe einer rückwirkenden Ausfuhranmeldung wird es geben. In diesem Fall ist als zusätzliche Art der Anmeldung der Code „R“ anzugeben.

Den Prozess wird es weiterhin, wenn auch in geänderter Form, geben. Die  Anforderung der Ausfuhrdaten erfolgt über die (nationale) Nachricht CC527C bereits vor Gestellung.

Das künftige Verfahren ist ein papierloses Verfahren. Die EU-Kommission stellt für AES keine Formatvorlagen zur Verfügung. Das künftige ABD könnte jedoch angelehnt an das von der EU-Kommission vorgesehene Fallback ABD durch die Softwarehäuser entwickelt werden. Als Ausgangsvermerk bzw. Ausgangsbestätigung ist ebenfalls kein Dokument vorgesehen und die elektronische Bestätigung des Ausgangs aus dem österreichischen Zollsystem (ACCS) nach Erledigung des Verfahrens im Form der Nachricht IE599 ausreichend.

Eine Formatvorlage könnte das Fallback ABD bieten. Dieses finden Sie  hier:

Printing-Guidelines (PDF, 125 KB)

BC-EAD-Form-_SfA_V1.02. (PDF, 42 KB)

BC-EAD LoI Form _SfA_V1.02 (PDF, 40 KB)

 

Schnittstellen

Aus technischer Sicht gibt es keine Unterschiede zw. Conformance und Producation Schemata. Aktuelle Schemata werden vom jeweiligen Verfahren (NCTS 5, AES) veröffentlicht. Import folgt.

Die Nationalen Datenelemente (Extensions) wurden auf der BMF Homepage für NCTS und AES inkl. einer Aufstellung über die Spezifizierungen der Extensions veröffentlicht.

Technisch können MessageSdr, MessageRcp wie MessageSender und MessageRecipient belegt werden.

Ja, im alten und im neuen Webservice kann der gleiche Operator verwendet werden.

Das zugrundeliegende Produkt wurde für NCTS fertig entwickelt und AES erfährt letzte Anpassungen an österreichische Gegebenheiten. Derzeit wird die Integration in nationale Systeme und Datenbanken durchgeführt.  Das bereitgestellte Testsystem unterliegt keinerlei spezifischen Restriktionen, allerdings kann die korrekte Funktion nur nach erfolgreichen Tests durch unsere Expertinnen & Experten garantiert werden. Die Freigabe von Prozessen und Nachrichten erfolgt laufend und wird über die BMF-Homepage bzw. den Newsletter kommuniziert.

Nein, aktuell ist keine „resend-Funktionalität“ implementiert (auch nicht für ICS2 etc. vorhanden).

Dokumente können erst gesendet werden, nachdem sie vom Zollsystem „requested“ wurden (zB.: CCAT060C).

Für NCTS nicht relevant. 
Für AES werden die genannten Prozesse derzeit entwickelt. Die Spezifikationen dazu stehen auf der Homepage für AES zur Verfügung.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders national umzusetzen ist. Die Spezifikationen werden derzeit erarbeitet.

Grundsätzlich ist für die Umsetzung die DDNXA sowie DDNTA samt Anhänge relevant. Prozessablaufdiagramme und Prozessbeschreibungen finden Sie unter diesem Link für NCTS 5 bzw. hier für AES.  

CSRD2 - Common System/Reference Data 2

Die jeweiligen Codelisten werden im Data Center Zoll (DCZ ) gemäß folgendem Beispiel im xml-Format spezifiziert:
<table name="CL_CCI_ADDITIONALINFORMATION" dcz_name_funktion="CCI_CL239" pk="ID">

Für einige Codetabellen, insbesondere die nationalen Codes betreffend, gibt es Korrelationstabellen, aus denen die alten "e-zoll" Codes und neuen Codes ersichtlich sind. Zu den Dokumentenartencodes ist auch die Information enthalten, in welchen Datengruppen diese zukünftig zu verwenden sind.

NC_26000---AdditionsDeductions_CorrelationTable_20221111.xlsx (Excel, 12 KB)

NC_37000---AdditionalProcedureCode_CorrelationTable_20230803.xlsx (Excel, 26 KB)

NC_49000---AdditionalInformation_CorrelationTable_20231102.xlsx (Excel, 18 KB)

NC_51000---TaxType_CorrelationTable.xlsx (Excel, 9 KB)

NC_66000---MeasurementUnit_CorrelationTable_20230524.xlsx (Excel, 16 KB)

T_20500---DocumentType_CorrelationTable_20240115_incl.-TransportDoc.xlsx (Excel, 78 KB)

Warennummern-Zusatzcodes (TARIC-ZC und nationale ZC) sind nicht in Codelisten sondern im nationalen TARIC, der über das Data Center Zoll  verteilt wird, enthalten.

CTW - Customs Trader Webservice

Der neue Testwebservice für das ACCS-Projekt für die Verfahren Import, Export und Transit ist unter folgenden Adressen erreichbar:

•          CTW-In-Services: https://txm.portal.at/at.gv.bmf-ef.ctw.in-wb/soap/ezoll

•          CTW-Out-Services: https://txm.portal.at/at.gv.bmf-ef.ctw.out-wb/soap/ezoll/out

SfP -  System für Prüfungen

Derzeit werden die nationalen e-zoll Prüfungen an die neuen Systeme sowie an die mit dem UZK einhergehenden Änderungen angepasst. Die Prüfungen werden in gewohnter Form auch über die BMF-Homepage und den BMF-Newsletter kommuniziert.

Eines der Hauptziele ist u.a. die Vermeidung von überlappenden Prüfungen. D.h. nationale Prüfungen, die bereits durch EU-Prüfungen abgedeckt werden, werden nach Möglichkeit nicht übernommen oder angepasst.

 

Es wird für jedes Verfahren getrennte Prüfungsdokumente geben.

Ist aktuell in Vorbereitung und wird zeitnahe auf der BMF-Homepage kommuniziert.

Die Prüfungen werden in ACCS durchgeführt, wobei zuerst die EU-Prüfungen durchgeführt werden und danach die nationalen Prüfungen.

Grundsätzlich werden EU-Prüfungen nicht als nationale Prüfungen umgesetzt; es kann aber der Fall sein, dass ergänzend zu einer EU-Prüfung eine detailliertere nationale Prüfung definiert wird.

Bei den nationalen Fehlercodes wird nach Verfahren unterschieden (NT**** für NCTS-Fehlercodes, NE**** für AES-Fehlercodes und NI**** für Import-Fehlercodes).

Für die nationalen Fehlercodes wird es - wie dzt. in e-zoll die NC_67000 - eine Fehlercodeliste mit der Fehlerbeschreibung geben. Bei den EU-Prüfungen ist das noch offen, da es zu den EU-Fehlercodes keine Fehlerbeschreibung gibt.

Testsystem

Automatisierte Abläufe können jederzeit getestet werden. Zusätzlich werden unsere Fachexpertinnen & Fachexperten zumindest einmal am Tag verschiedene Aktionen an eingegangenen Zollanmeldungen auslösen. Nach Freigabe der jeweiligen Szenarien bzw. Anwendungsfällen können bestimmte Testabläufe und Zeitpunkte abgestimmt werden, an denen Fachexpertinnen & Fachexperten die entsprechenden Aktionen auslösen.

Eine erste Version des Testsystems steht seit März 2024 für die Software-Hersteller zur Verfügung.

Sonstiges

Fallback-Anmeldungen sind bei Wiederverfügbarkeit des Systems - wie derzeit auch in e-zoll - elektronisch nachzuschicken; die Referenznummer (FRN) der Fallback-Anmeldung ist als Vorpapier mit Code '1FRN' anzugeben.

Der entsprechende Prozess, wie dieser derzeit in der Arbeitsrichtlinien ZK-1580 für das Notfallverfahren beschrieben ist, wird entsprechend angepasst werden.