Energiepaket: Bundesregierung entlastet Bevölkerung und Wirtschaft um weitere 2 Milliarden Euro

Die Teuerungs-Situation hat sich in den letzten Wochen weiter zugespitzt, weshalb es der Bundesregierung wichtig ist, weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen. Daher wird zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen ein weiteres „Energiepaket“ in Höhe von mehr als 2 Milliarden gegen die Teuerung zur Verfügung gestellt. Viele Personen sind auf das Auto angewiesen und können auch nicht kurzfristig umstellen, diesen Menschen muss geholfen werden. Auch die Firmen, die aktuell unter den hohen Energiepreisen leiden, werden unterstützt.

Gemeinsam mit dem bereits beschlossenen Paket von 1,7 Milliarden, werden die Österreicherinnen und Österreicher und die Wirtschaft mit rund 4 Milliarden Euro entlastet. Damit ist die Entlastung in Österreich umgerechnet 10-mal so hoch wie beispielsweise in Deutschland, wo gerade ein rund 4 Milliarden-Euro-Paket präsentiert wurde. Während in anderen EU-Staaten kurzfristige Maßnahmen (z.B. temporäre Preisobergrenzen) gesetzt werden, ergreift die Bundesregierung längerfristige Maßnahmen, um auf die prognostizierte Inflation zu reagieren.

Diese konkreten Maßnahmen werden im „Energiepaket“ gesetzt:

  • 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Negativsteuerbezieherinnen einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro. Das bringt eine Entlastung über 400 Millionen Euro.
  • Gleichzeitig werden noch heuer 150 Mio. Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.
  • Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90% bis 30. Juni 2023 gesenkt. Das bringt eine Entlastung von rund 900 Millionen Euro.
  • Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhaltsdarstellung wird auch an die BWB übermittelt.
  • Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß (befristet bis 30.06.2023)
  • Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B.: Schülerfreifahrten).
  • Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Millionen Euro (Befristet bis 30.06.2023).
  • Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt Zahlungen (befristet bis 30.06.2023)
  • Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Millionen Euro für 2022 und 2023.
  • Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt 250 Millionen Euro.

Damit werden die Kosten des täglichen Lebens für die Österreicherinnen und Österreicher gesenkt und den Betrieben mehr Luft zum Atmen gegeben.

ENTLASTUNGSBEISPIELE:

Pendlerinnen und Pendler

Das bringt einer Familie mit einem Pendler aus dem Mühlviertel (pendeln 50km) eine zusätzliche Entlastung iHv rund 900 Euro (bis 30.6.2023).

Gemeinsam mit der Entlastung aus der Steuerreform und dem 1. Entlastungspaket wird diese Familie in Summe um fast 3.000 Euro entlastet.

Unternehmen

Ein Hotel mit rund 50 Mitarbeitern profitiert von den Maßnahmen mit rund 20.000 Euro.

Ein großes Industrieunternehmen wird um 3 Millionen Euro entlastet.