Gemeinsam zu neuer Stärke - Vorteile für Bürgerinnen und Bürger Retten, entlasten, investieren

2 Kinder sitzen auf einem Steg am Wasser

Vorteile für Bürgerinnen und Bürger

Senkung der Lohn- und Einkommensteuer

Einkommensteile über 11.000 bis 18.000 Euro wurden bisher mit einem Steuersatz von 25% besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20% gesenkt. Dies führt zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler von bis zu 1,6 Mrd. Euro jährlich. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20% gilt rückwirkend ab 1.1.2020.

Auszahlung eines Kinderbonus

Im September 2020 wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt.

Erhöhung der SV-Rückerstattung

Um Arbeitnehmer, die kein steuerpflichtiges Einkommen (bis zu 11.000 Euro) beziehen, zu entlasten, wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro angehoben. Gleichzeitig wird der maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von bisher 300 Euro auf 400 Euro angehoben. Damit kommt es zu insgesamt zu einer Entlastung von (bis zu) 800 Euro pro Jahr bzw. bis zu 900 Euro für Pendlerinnen und Pendler. Dies gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020.

Tipp

Berechnen Sie Ihren persönlichen Vorteil unter www.bmf.gv.at/rechner