Connect

Im Rahmen von BBA2020 Connect werden die einmaligen Errichtungskosten eines Glasfaseranschlusses von öffentlichen Bildungseinrichtungen bzw. KMUs an den nächsten Glasfaser-PoP gefördert.

Sonderrichtlinie zum Connect-Programm

Die Sonderrichtlinie BBA2020 Connect bildet den beihilferechtlichen Rahmen, um die Errichtung eines Glasfaseranschlusses einer öffentlichen Bildungseinrichtung oder eines KMUs zu fördern.

IT-Infrastruktur an Schulen

Die Förderungswerber müssen sicherstellen, dass die IT-Infrastruktur der Schule eine bedarfsgerechte Versorgung der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals ermöglicht. Dazu ist für den Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur ein konkreter IT-Entwicklungsplan für Schulen (PDF, 480 KB) für den Zeitraum von drei Jahren vorzulegen, der als Bestandteil des Förderungsvertrages verbindlich einzuhalten ist. Die Empfehlung für die Basis IT-Infrastruktur an österreichischen Schulen des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) dient dabei als Orientierungshilfe.

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