Brunner zum Energiekostenausgleich: Bereits rund 2,6 Mio. Gutscheine eingereicht – Fristen nochmals verlängert, um Einreichung sicherzustellen Beantragung des Gutscheins digital möglich – Fristen verlängert: Beantragung für all jene, die bisher keinen erhalten haben bis Ende Oktober, Einreichung bis 31. März 2023

Zu Beginn der Heizsaison haben die Menschen Sorgen. Sorgen, die Bundesregierung ernst nimmt und handelt: Zentraler Punkt der Entlastungen für den bevorstehenden Winter ist sicherlich die Stromkostenbremse. Damit wird ein Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet.

Eine weitere Maßnahme, mit der die Bundesregierung die steigenden Preise für die Österreicherinnen und Österreichern abfedert, ist der Energiekostenausgleich. Rund 4 Mio. Gutscheine wurden im April an österreichische Haushalte versendet. Diese können beim jeweiligen Stromanbieter eingereicht werden – zur Reduktion der Jahresabrechnung um 150 Euro.

Bis dato wurden rund 2,6 Mio. Gutscheine eingereicht. Damit die Möglichkeit zur Einlösung auch tatsächlich sichergestellt wird, hat die Regierung nun nochmals nachjustiert. Das Gesetz zur Verlängerung der beiden Fristen – zur Beantragung und zur Einreichung des Gutscheins – wurden in den Nationalrat eingebracht: Die Beantragung ist bis 31. Oktober 2022 möglich, die Einreichung bis 31. März 2023.

Finanzminister Magnus Brunner: „Mit den neuen Fristen machen wir den Energiekostenausgleich kundenfreundlicher. Wer den Gutschein noch nicht erhalten hat, hat nun mehr Zeit für eine Neuanforderung und Einreichung. Nun beginnen die Gutscheine nach und nach mit den Endabrechnungen zu wirken und entlasten die Menschen angesichts steigender Preise.“

Für die Jahresabrechnung wurden bereits knapp 1,5 Mio. Gutscheine validiert. Das entspricht 225 Mio. Euro, die bei den Stromrechnungen bereits abgezogen wurden. Bei den eingereichten Gutscheinen finden sich auch Fälle ohne Stromvertrag oder Zählpunktnummer sowie fehlerhaften Namen und Adressen. Um Stromkundinnen und Stromkunden diesbezüglich zu informieren, schickt das Bundesministerium für Finanzen in den nächsten drei Wochen Ablehnungsschreiben aus. Diese enthalten neben der jeweiligen Begründung der Ablehnung auch konkrete Hilfestellungen, darunter etwa die Möglichkeit zur nochmaligen Einreichung im Fall eines Formfehlers.

Der Großteil aller zugeschickten Gutscheine, rund 1,5 Mio., wurden online eingelöst. Einer der Gründe, warum die Online-Quote so hoch ist, ist der nutzerfreundliche QR-Code, mit dem man auf die übersichtlich eingerichtete Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at geleitet wird.

Sollte der Gutschein nicht angekommen oder verlegt worden sein, kann er mit Handy-Signatur online über die Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at neu angefordert werden. Der Vorteil der Online-Anträge: sie können rascher geprüft und per E-Mail schneller als per Post versendet werden. Die postalische Zustellung wurde angepasst und erfolgt personalisiert. Der Energiekostenausgleich im Wert von 150 Euro wird bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung vom jeweiligen Energieversorger abgezogen.

Der Energiekostengutschein ist nur ein Teil der umfangreichen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Das dritte Anti-Teuerungspaket ist bereits wirksam, das 28 Mrd. Euro an finanzieller Entlastung bringt. Zuvor wurden gleich zu Jahresbeginn zwei Pakete mit in Summe 4 Milliarden Euro geschnürt: Sofortzahlungen für besonders betroffene Gruppen, massive Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, Senkung der Energieabgaben und der Energiekostenausgleich. Damit wird gezielt die finanzielle Belastung durch die steigenden Energiekosten abgefedert.