Zoll stellt Schmuggelbus: Mobiles Kontrollteam sichert bei Grenzübergang Nickelsdorf Bus voller Alkoholika, Lebensmittel und einer Einbauküche

Bei einem Einsatz eines mobilen Kontrollteams des Zollamts Österreich wurde am Grenzübergang Nickelsdorf ein moldawischer Reisebus mit 2 Fahrern und 20 Passagieren angehalten. Der Bus, der von Chişinău in Moldawien nach Paris unterwegs war, führte aber eine besondere Menge an Proviant mit sich, deren Einfuhr nach Österreich in dieser Form nicht möglich ist, sondern angemeldet werden muss.

Während einer ruhigen, aber intensiven und langen Kontrolle fanden die Zöllnerinnen und Zöllner bei den Reisenden kleinere Mengen Lebensmittel und Alkoholika vor. Bei den 2 Fahrern des Busses hingegen wurden immer mehr Schmuggelwaren gefunden: So mussten sich die Beamtinnen und Beamten dieser einzelnen Kontrolle letztlich 10 Stunden widmen. Im Fahrgast- und Kofferraum, genauso wie in der Schlafkabine der Fahrer wurden sie fündig. Enorme Mengen traten bei der Kontrolle zu Tage, die sicher nicht nur als Wegzehrung gedacht waren:

Neben rund 270 kg Fleisch, über 7 kg Eier oder 63 kg Käse, 8 kg Bohnen, 66 kg Weintrauben oder knapp 50 kg Äpfel fanden die Zollorgane außerdem insgesamt 408 Liter diverser alkoholischer Getränke, wie beispielsweise rund 160 Liter Wein, 36 Flaschen Schaumwein, 100 Halbeliter Flaschen Weinbrand oder 12 Liter Wodka. Auch eine Einbauküche, 4 Fenster, 4 Winterreifen oder eine Matratze fanden sich in dem Bus. Da die Waren an der Grenze zwischen Moldawien und Rumänien nicht verzollt wurden, handelt es sich um einen klassischen Fall von Schmuggel.

Finanzminister Magnus Brunner: „Eine derartige Kontrolle erfordert natürlich von den einschreitenden Organen ein besonderes Maß an Genauigkeit und Konzentration. Neben der Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere, wenn sie an Grenzübergängen und auf Autobahnen kontrollieren – muss natürlich ein breites Wissen über den genauen Kontrollablauf und Erfahrung in diesem Bereich gegeben sein.“

Die gefundenen Waren, die nicht in den freien Verkehr überführt werden dürfen, wurden beschlagnahmt und alle verderblichen Güter vernichtet. Die anderen Waren, wie Einbauküche oder Alkoholika wurden nach Entrichtung einer Abgabenerhöhung freigegeben.

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