Oberösterreichische Zöllnerinnen und Zöllner stellen mehr als 60 Schmuck- und Kunstgegenstände aus Elfenbein sicher Zoll verhindert nach Online-Kontrollen Verkauf von mehr als 3kg Elfenbein auf Internetplattform

Während die österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner vor allem an den heimischen Flughäfen und bei der Zollabfertigung von Waren im Güterverkehr gut sichtbar sind, kommen sie neben stationären und mobilen Kontrollen auch im Internet ihren Aufgaben nach. Dabei liegt ein Fokus auf dem Onlinehandel auf Verkaufsplattformen. In Folge dieser Recherchen bekam ein 62-jähriger Mann in Oberösterreich nun von Zollfahnderinnen und Zollfahndern der Zollstelle Linz unerwarteten Besuch in seinem Haus im Bezirk Vöcklabruck, wo die Beamtinnen und Beamten im Zuge der Kontrolle mehr als 3 kg Elfenbein sicherstellten.

„Eine der besonderen Aufgaben des Zolls in Österreich ist auch der Beitrag, den unsere Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Artenschutz leisten. Der aktuelle Aufgriff des Zolls in Oberösterreich verdeutlicht, wie wichtig die Arbeit im digitalen Raum ist: So stießen die Zöllnerinnen und Zöllner online auf ein Userprofil auf einer Verkaufsplattform, von dem mehrere Schmuckstücke und Skulpturen aus Elfenbein zum Verkauf angeboten wurden. Diese Gegenstände konnte der Zoll nun erfolgreich sicherstellen“, so Finanzminister Magnus Brunner über den Ermittlungserfolg.

Ende Jänner 2022 folgte auf die Internetrecherchen die Kontrolle der Zöllnerinnen und Zöllner direkt beim Anbieter zu Hause, die den Verdacht bestätigte. Der Pensionist willigte bei der Kontrolle ein, die betroffene Ware, die er um einen Preis von insgesamt 12.000 Euro angeboten hatte, freiwillig vorzuführen. Dabei wurde das ganze Ausmaß des illegalen Handels ersichtlich: Insgesamt handelte es sich um etwas mehr als 3 Kilogramm Elfenbein in Form von mehr als 60 Einzelstücken, die den Zollbeamten vorgelegt wurden. Nach einer umfassenden Aufklärung des Mannes über die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf solcher Waren wurde klar, dass diese nicht vorlagen. Die Gegenstände wurden von den Zöllnerinnen und Zöllnern gemäß der Strafprozessordnung zu Beweis- und Verfallzwecken sichergestellt.

„Mit der neu in Kraft getretenen EU-Verordnung wird nun auch der bisher leichter möglich gewesene Handel mit Antiquitäten, die Elfenbein enthalten, normiert“, erklärt die Vorständin des verantwortlichen Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner. „Der Handel mit derartigen Antiquitäten, also Statuetten, Schnitzereien oder Schmuckstücken, die Elfenbein enthalten und vor mehr als 50 Jahren erworben wurden, war bisher ohne Bescheinigung erlaubt – das ist nun anders: Kauf, Verkaufsangebote sowie Erwerb von Produkten aus Elefanten-Elfenbein sind ausnahmslos genehmigungspflichtig“, so die Vorständin weiter. Bei vorsätzlichem Handeln droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen.

„War Elfenbein früher ein Prestigeobjekt und Kunstmaterial, wird es heute zu Recht als Resultat von Wilderei und Bedrohung für Elefanten angesehen und unterliegt deshalb dem Artenschutz. Besonders erschütternd ist daher bei diesem Aufgriff eine Elefantenfigur aus Elfenbein. Durch die professionellen Kontrollen auf Basis des Artenschutzgesetzes trägt der österreichische Zoll zum Erhalt und Schutz vieler gefährdeter Wildtierarten bei“, betont Finanzminister Magnus Brunner.