2 Jahre BMF-Corona-Hotline: 644.000 Anfragen bearbeitet, Erstlösungsrate von 95 % Rasche Beratung erwies sich als wichtige Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Seit 20. April 2020 betreibt das Finanzministerium eine Corona-Hotline, um Fragen zu den unterschiedlichen Wirtschaftshilfen direkt und möglichst rasch beantworten zu können. Mit einer Wartezeit von aktuell weniger als einer Minute und hoher fachlicher Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt die Hotline weiterhin eine wichtige Serviceleistung auf dem Weg aus der Krise.

Die Nachfrage nach diesem Angebot ist groß, wie die Bilanz nach zwei Jahren zeigt: Insgesamt 644.109 Anfragen erreichten die Corona-Hotline seit ihrem Start. „Eine rasche und zentrale Informationsquelle für betroffene Betriebe anzubieten war ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unsere kraftvollen Unterstützungsleistungen in der Krise. Mit jeder unternehmerischen Herausforderung sind auch individuelle Schicksale verbunden. Hier rasche und niederschwellige Information zu gewährleisten und die Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser fordernden Situation zu unterstützen, gehört zum Selbstverständnis einer serviceorientierten Finanzverwaltung“, so Finanzminister Magnus Brunner über die Bedeutung der Corona-Hotline.

Die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt sich auch in der Erstlösungsrate: Nahezu alle Anfragen konnten bereits im ersten Gespräch direkt geklärt werden - bei einer durchschnittlichen Wartezeit von 37 Sekunden in der Hotline. Die Fragen der Anruferinnen und Anrufer können dabei meist in weniger als 3 Minuten beantwortet werden. Während sich diese zu Beginn der Krise hauptsächlich auf den Härtefallfonds oder die Kurzarbeit bezogen, werden nunmehr besonders häufig Fragen zum Fixkostenzuschuss oder dem Ausfallsbonus an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline herangetragen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mit großem Einsatz arbeiten. Durch ihr Engagement tragen sie dazu bei, unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft, Arbeitsplätze sowie damit die wirtschaftliche Lebensgrundlage von Menschen in Österreich zu schützen.“