Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag Überblick

Was es grundsätzlich auseinander zu halten gilt und wodurch sich die einzelnen Vertragsverhältnisse unterscheiden.

Personen können für einen Auftraggeber auf Grund

  • eines Dienstvertrages als echte Dienstnehmer (Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) oder
  • eines freien Dienstvertrages bzw. eines Werkvertrages als Selbständige/als Selbständiger

Leistungen erbringen.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die auf Grund eines Dienstvertrages (im Rahmen eines Dienstverhältnisses) tätig werden, beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehält. Freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer und Personen, die auf Grund eines Werkvertrags tätig werden, gelten steuerlich nicht als Arbeitnehmer sondern als Selbständige. Sie beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder in bestimmten Fällen auch aus selbständiger Arbeit und müssen ihre Einkünfte für die Veranlagung zur Einkommensteuer erklären.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Wer ist Dienstnehmer (Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer), wer ist freier Dienstnehmer, wer wird auf Grund eines Werkvertrages tätig?
  • Kann man es sich aussuchen, ob man auf Grund eines Dienstverhältnisses, eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages tätig wird?
  • Welche wesentlichen Unterschiede gibt es zwischen Dienstnehmer, freiem Dienstnehmer und Werkvertrag?
  • Welche steuerlichen Pflichten haben Personen, die Einkünfte auf Grund eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erzielen?
  • Was ist hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht zu beachten?
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024