Brunner: Ukraine-Konflikt und notwendige Entlastungsmaßnahmen gegen hohe Energiepreise belasten den Staatshaushalt

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gegen Russland führen zu neuen wirtschafts- und budgetpolitischen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat auf diese aktuellen Entwicklungen, insbesondere auf den Preisschock im Energiebereich, rasch mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert, um die Bevölkerung im Umgang mit der veränderten wirtschaftlichen Situation entsprechend zu unterstützen.

„Putins Angriff und die Folgen sorgen dafür, dass wir auch in Österreich unser Budget nachbessern müssen. Der Krieg und seine Auswirkungen führen zu gesunkenen Wachstumsprognosen und damit zu geringeren Einnahmen, machen aber auch Entlastungs- und strategische Investitionsmaßnahmen notwendig. Als Bundesregierung wollen wir die schlimmsten Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft abfedern und jene unterstützen, die am stärksten unter den steigenden Energiepreisen leiden. Das tun wir mit insgesamt 4 Milliarden Euro und damit in einem höheren Ausmaß als die meisten anderen Länder“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes 2022 bis 2025 und des Bundesfinanzgesetzes 2022 berücksichtigt neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen u.a. die Energie-Entlastungspakete (Energiekosten- und Teuerungsausgleich, Investitionen in Energieunabhängigkeit und öffentlichen Verkehr, einzahlungsseitige Entlastungen), die Anschaffung einer nationalen strategischen Gasreserve, die Kosten im Zusammenhang mit ukrainischen Kriegsvertriebenen sowie konkrete COVID-19-Mehrbedarfe.

Gegenüber dem BVA 2022 werden in der Novelle Mehrauszahlungen iHv. 4,9 Mrd. € und Mindereinzahlungen iHv. 1,6 Mrd. € veranschlagt, die eine Verschlechterung des Nettofinanzierungssaldos um 6,5 Mrd. € auf -19,1 Mrd. € bewirken. Gesamtstaatlich wird 2022 ein Maastricht-Saldo von -3,1% des BIP und eine Schuldenquote von 80,0% des BIP erwartet.

In wirtschaftlicher Hinsicht löst der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland negative Angebotsschocks aus: Lieferengpässe führen zu einer Verknappung von verschiedenen Industriegütern und starken Preisanstiegen vor allem bei Energieträgern. Konkret fällt die aktuelle WIFO-Prognose für das reale BIP-Wachstum im Jahr 2022 mit 3,9% um 0,9%-Punkte geringer aus als im Oktober 2021 bei der Erstellung des BVA 2022 angenommen. Der Preisschock spiegelt sich in einer erwarteten durchschnittlichen Jahresinflationsrate von 5,8% wider, was eine Zunahme von 2,8%-Punkten gegenüber der Prognose im Oktober 2021 impliziert.

Brunner: Mittelfristig sorgen nachhaltige Budgetpfade für Handlungsspielraum

In der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes ist der Budgetpfad bis 2025 skizziert. Durch die Veränderungen in BFRG und BFG kommt es auch im Pfad zu einer leichten Verschiebung. Ohne Novelle hätte der Pfad bereits im Jahr 2025 in Richtung ausgeglichenes Budget gezeigt, durch die Novelle wird der Pfad nach aktueller Planung frühestens ab 2026 in Richtung Nulldefizit führen.

Für Finanzminister Brunner ist klar, dass die Haushaltspolitik sowohl national wie auch europäisch nach den Krisen wieder nachhaltig werden muss. „Wir sehen angesichts der derzeitigen anhaltend hohen Inflation, dass die EZB vollen Spielraum braucht, um aktive Zinspolitik zu betreiben. Die hohe Verschuldung mancher Euro-Länder schränkt diesen Spielraum ein. Die aktuelle Situation muss uns daher ein Auftrag sein, sowohl in Österreich wie auch in Europa nach den aktuellen Krisen zu einer nachhaltigen Budgetpolitik zurückkehren“, so Brunner.

Inflation sorgt laut Prognose auch für höhere Kosten beim Bund

Neben den Kosten für die Entlastungen der Bevölkerung von Preissteigerungen sorgt die Inflation auch für höhere Kosten beim Bund. Die Prognose der Inflationsraten hat sich gegenüber der WIFO-Schätzung vom Okt. 2021 erhöht, die höhere Inflation führt zu höher angenommenen Pensionsanpassungen und somit höheren Pensionsaufwendungen. Für Herbst sind weitere auszahlungsseitige Verschlechterungen in Folge der hohen Inflation (z.B. Anpassungen für Gehälter, Beschaffungen, Indexierungen) zu erwarten. Höhere Einzahlungen durch die höheren Inflationsraten sind demgegenüber bereits im Bundesfinanzrahmen berücksichtigt.